Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP

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MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 29.04.2019 08:55 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.04.2019 07:48 ---
--- Zitat von: anette811 am 25.04.2019 13:37 ---Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!

--- End quote ---
Wenn du nach TVöD bezahlt werden müsstest und du somit in der S2 Stufe 4 wärst, würde dir ein Stundenlohn von 14,98 Brutto zustehen, sofern ich mich nicht verrechnet habe und du in einer Kommune mit 39h Wochenarbeitszeit bist.
Ob das angemessen ist, sei dahingestellt. Ob du illegal untertariflich bezahlt wirst, können wir nicht beurteilen.
Dazu gibt es Personalräte und Gewerkschaften und Rechtsanwälte.
Am besten noch heute dieses Entgelt für die letzten 6 Monate einfordern, sonst ist es futsch.

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Die TE hat doch dargelegt, sie sei kein Gewerkschaftsmitglied. Da keine beiderseitige Tarifbindung vorliegt und eine einzelvertragliche Bezugnahme auf den TVÖD nicht stattgefunden hat, bestehen weder tarifliche Ansprüche noch die Verpflichtung, tariflich zu entgelten.

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Ja, und?
Fordern kann man immer. Ohne fordern ist es auf alle Fälle futsch, mit fordern höchstwahrscheinlich und oder aber man bringt etwas ins laufen.

Flausi:
Ich gehe davon aus es handelt sich bei deiner Tätigkeit um die Mittagsbetreuung.

Häufig wird bei Kommunen folgendermaßen vorgegangen: Man vereinbart dass die Mitarbeiter/innen nicht mehr wie 450 EUR im Monat verdienen, im wesentlichen deshalb weil die Mitarbeiter/innen dies wegen den (nicht anfallenden) Abgaben so wollen.
Der AG gruppiert die Mitarbeiter/innen so ein, dass ein Stundenlohn von z.B. ca. 10 EUR (NETTO! bei 450 EUR Job) dabei heraus kommt. Meist in E1 oder E2.
Ist dies in deinem Fall so? Wenn ja kannst du ja mal mit deinem Arbeitgeber reden, dass du weniger Stunden arbeitest und dadurch den Stundenlohn erhöhst.
Wenn du allerdings über die 450 EUR hinaus kommst musst du berücksichtigen dass du Abgabenpflichtig (Steuer, Rente, ArbeitslosenVers. etc) wirst und sich dein Job dann noch weniger lohnt.

Manchmal wird bei Kommunen auch die Variante gewählt dass die Gemeinde der Auftraggeber ist und es so scheint als wäre es dein Arbeitgeber. Häufig ist aber noch eine Einrichtung dazwischengeschaltet, speziell um das mit der Entlohnung unbürokratischer regeln zu können.

Wenn du keinen 450 EUR Job hast, scließe ich mich den Vorredener an

MoinMoin:
Dumme Frage: Sind 450€ Jobs von der tariflichen Bezahlung / Regelung (hier Anwendung der EGO für die Ermittelung des Stundenlohns) ausgenommen ?
(Für Spid: Natürlich unter der Voraussetzung das AG und AN tarifgebunden sind... 8) )

Lars73:
450€ Jobs fallen ggf. auch unter den TvöD. Lediglich kurzfristige Beschäftigungen sind ggf. ausgenommen.

anette811:
Guten Tag alle zusammen!

Vielen Dank erstmal für eure Tipps und Ratschläge.

Ich hab mal ausgerechnet, allein in Entgeltgruppe S 2 und Stufe 1 würde ich allein schon 14,48 € verdienen. 39 Wochenstunden * 4 Wochen = 156 Monatsstunden, bei 2.258,49 € Grundgehalt/156=14,48 €. Ist das richtig gerechnet?

Bei einer Teilzeitangabe von 61%(die 23,75 Wochenstunden entsprechen) in Gruppe S 2 und Stufe 4 wäre es ein Grundgehalt von 1550,30 €?!

Hier handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, also mit 10 € netto wäre ich noch "gut" bedient. Ich arbeite 23,75 Stunden in der Woche, täglich also 4,75 Stunden. Meine Kollegin ist seit Feb 2018 auf 450 €-Basis angestellt, sie ist nur ein paar Stunden in der Woche als Unterstützung bei mir (das war auch ein harter Kampf mit dem Schulträgerausschuss, davor war ich 1,25 Jahre! ganz alleine jeden Nachmittag mit bis zu 15 Kindern und auch alleine im Gebäude!). Bevor meine Kollegin kündigte waren wir beide sozialversicherungpflichtig und beide den ganzen Nachmittag in der Betreuung für 10 € Stundenlohn, danach folgte keine weiter Einstellung für die erwähnten 1,25 Jahre Kampf um wenigstens eine 450 €-Kraft.

Ich zittiere nun aus meinem Arbeitsvertrag:
"Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
Für die Tätigkeit als Betreuungskraft in der GS ... erhält Frau ... einen Stundnelohn von 10,00 €/bruttto. Die Vergütung wird, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorschreiben, nur für angeordnete und tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt. Frau ... hat Nachweise über die tatsächlich gebrachte Arbeitszeit zu führen und von der Schulleitung bestätigen zu lassen."

Für meine Verwaltungstätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin werde ich nach TVÖD Entgeltgruppe 5 bezahlt.

Viele Grüße!

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