Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Erfahrungsstufe ist selbst zu beantragen??

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MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 28.03.2019 16:28 ---Vgl. § 812 ff BGB, insbesondere § 812 Abs. 1 S. 1:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Alle Zahlungen des Arbeitgebers über die Ausschlussfrist von sechs Monaten hinaus sind ohne rechtlichen Grund erfolgt und somit zurückzuzahlen. Das "Pech gehabt" kenne ich nur von Zahlungen bei bereits verjährten Forderungen.

--- End quote ---
Du meinst das §37 nicht auf die Korrektur der Korrektur anzuwenden ist?

Spid:

--- Zitat von: AlphaOmega am 28.03.2019 16:25 ---Hast du dazu auch ein Gerichtsurteil, so dass ich mir die Begründung der Richter durchlesen kann?

Wie kann man bei einer irrtümlichen Zahlung des AG einen Fälligkeitstag festlegen und so den Zeitraum der Ausschlußfrist bestimmen?

--- End quote ---

Wenn der Arbeitgeber Überzahlt, ent­steht sein Rückzahlungsanspruch bei überzahlter Vergütung im Zeitpunkt  der  Über­zahlung und wird auch zugleich fällig (BAG, Urteil v. 19.02.2004 - 6 AZR 664/02). Zur Anwendung der Ausschlußfrist siehe z.B. BAG, Urteil vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04).

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2019 16:34 ---Du meinst das §37 nicht auf die Korrektur der Korrektur anzuwenden ist?

--- End quote ---

Ich meine, dass sämtliche Zahlungen außerhalb des Sechs-Monats-Zeitraums ohne rechtlichen Grund erfolgt sind und damit der Arbeitnehmer ungerechtfertigt bereichert ist und sich ein Herausgabeanspruch zu Gunsten des Arbeitgebers ergibt.

AlphaOmega:
@Sonnenschein

deinem Kollegen stehen auf jeden Fall für 6 Monate auch noch Verzugszinsen zu. Darüberhinaus habe ich neulich gelesen, dass der AG bei falscher Entgeltzahlung auch für den Steuerschaden aufkommen muss. Inwieweit der AG für weitere Schäden, z.B. bei den Rentenansprüchen haftbar gemacht werden kann, weiß ich nicht. Und wie man die einzelnen Ansprüche "richtig" einfordert/geltend macht, weiß ich auch nicht.

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