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Erfahrungsstufe ist selbst zu beantragen??

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Spid:
Die Ausschlußfrist gilt auch für die irrtümliche Zahlung des AG, bei der er die Ausschlußfrist übersehen hat - innerhalb dieser kann er selbstverständlich zurückfordern und bei nächster Gelegenheit aufrechnen.

AlphaOmega:
Hast du dazu auch ein Gerichtsurteil, so dass ich mir die Begründung der Richter durchlesen kann?

Wie kann man bei einer irrtümlichen Zahlung des AG einen Fälligkeitstag festlegen und so den Zeitraum der Ausschlußfrist bestimmen?

MoinMoin:
Auf gut deutsch: Wenn er dir zuviel zahlt, und dieses nach 7 Monaten zurückfordert: Pech gehabt lieber AG.
Aber hier hat er ja rechtzeitig seinen Irrtum erkannt und kann es zurückfordern.

Organisator:
Vgl. § 812 ff BGB, insbesondere § 812 Abs. 1 S. 1:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Alle Zahlungen des Arbeitgebers über die Ausschlussfrist von sechs Monaten hinaus sind ohne rechtlichen Grund erfolgt und somit zurückzuzahlen. Das "Pech gehabt" kenne ich nur von Zahlungen bei bereits verjährten Forderungen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Mannheim am 28.03.2019 15:52 ---Ihr arbeitet sicherlich bei meinem Ex Arbeitgeber.

--- End quote ---
Nein machen wir sicherlich nicht, da nicht Angestellter in einer Kommune.

--- Zitat ---Die Personalabteilung hat mich von der Arbeitszeit her als Beamter mit 41 h in der Woche geführt und diese auch abgezogen. Obwohl ich als Angestellter 2 h weniger hatte.

Das ging , da ich extrem viele Überstunden hatte unter und auch hier gab es obwohl es ein offensichtliches Verschulden des AG war nur das halbe Jahr.

--- End quote ---
Ja, so ist es ja auch tariflich korrekt und geregelt. Oder würdest du als Arbeitnehmer wollen, dass wenn es umgekehrt wäre, du für 10 Jahre falsche Berechnung nachzahlen sollst?

Bzw. warum soll diese Regel nur in einer Richtung gelten?

--- Zitat ---Ich habe mir aber die Stunde anderweitig wieder zurück geholt.  ;)

--- End quote ---
Deswegen würde ich als Arbeitgeber auch immer ein anderen Kompromiss eingehen und nicht auf mein Recht pochen, sondern dir einfach die 2 Stunden wöchentlich wieder gutschreiben.

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