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Privates Handy wird auch dienstlich verwendet

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Schmitti:

--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 08:51 ---Oder man hört einfach auf, seinen privaten Kram zu nutzen - wenn der AG Fotos hochgeladen haben möchte, wird er entsprechende Hilfsmittel beschaffen. Wenn nicht, dann nicht.

--- End quote ---
So, und nicht anders.
Und i.d.R. gilt auch: Wenn der AG einerseits merkt, dass das Hochladen der Fotos, Handytelefonate etc. den dienstlichen Ablauf beschleunigen oder vereinfachen, aber andererseits auch, dass der AN - sorry - blöd genug ist sein privates dafür einzusetzen, wieso sollte er dann etwas dienstliches beschaffen? Es läuft ja.

TheITGuy:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.03.2019 10:25 ---Hihi, und dann muss man den Geldwertenvorteil versteuen. :-[

--- End quote ---

Den Quatsch gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr, die Urban Legend ist aber nicht tot zu kriegen.

Siehe §3 Nr. 45 Einkommenssteuergesetz.


--- Zitat ---Ansonsten läuft es ja darauf hinaus, dass man jeweils ein Dienst- und ein Privathandy dabei haben muss. Das ist doch doof.
--- End quote ---

Es liegt im Ermessen das AG hier eine DV abzuschließen und die private Nutzung zu erlauben. Je nach Funktion und Behörde kann es aber Datenschutz oder BSI-Regeln geben, die gegen eine private Nutzung sprechen.

Rein geldlich gesproche ist es so ziemlich die billigste Incentive-Maßnahme, die ein AG machen kann.

Allerdings sollte ein AN sich überlegen, ob er das wirklich haben will. Ein reines Diensttelefon kann man nach Dienstschluss auch einfach im Büro lassen, wenn keine Rufbereitschaften dran geknüpft sind.

Keeper83:

--- Zitat von: RsQ am 29.03.2019 10:15 ---Das ist ja auch eine Frage der Praxis.

Nehmen wir mal an, der AG stellt ein Diensthandy - darf das dann auch in vollem Umfang privat genutzt werden? Ansonsten läuft es ja darauf hinaus, dass man jeweils ein Dienst- und ein Privathandy dabei haben muss. Das ist doch doof.

Dann wäre zu bevorzugen, ein Dienst- oder Privathandy mit Dual-SIM zu nutzen und die sich ergebenden rechtlichen Fragen zu klären. Angesichts der oben schon skizzierten Kosten (und wer hat heutzutage keinen tauglichen Flat-Vertrag für wenige Euro?) ist das alles mögliche, aber keine Frage der Kosten.

--- End quote ---

Bei privater Nutzung eines Diensthandys gibts halt das Problem, dass man theoretisch auch während seiner Freizeit Dienstliche Anrufe, Nachrichten und Mails bekommt. Die lassen sich eine Zeit lang ignorieren sicherlich, aber irgendwann überwiegt die Neugier und der Feierabend/Urlaub ist erstmal versaut. Seit ich im ÖD bin habe ich eine Trennung von Dienst und Privathandy und bin damit sehr zufrieden. Habe zwar tagsüber 2 Geräte, kann aber das Diensthandy nach Feierabend oder im Urlaub wirklich ausschalten oder sogar im Büro lassen.

RsQ:
Klar, bei klassischen 9-to-5-Jobs mit klar abgrenzbarer Aufgabe würde ich diese Trennung auch bevorzugen.

Aber es gibt ja auch Tätigkeitsfelder, in denen sich das nicht ganz so klar trennen lässt. Ich denke da bspw. an Leute mit redaktionellen Aufgaben (Pressesprecher, -referenten, Online-Redakteure). Dort gehört es quasi zum Berufsfeld, fast rund um die Uhr erreichbar zu sein. Vielleicht nicht mal direkt für den AG, aber doch mit gewissem Themen-Monitoring.

(Dass man per Privathandy erreichbar sein darf, muss man sich nicht erst genehmigen lassen, oder? Es geht ja nicht um Privat-Gequatsche während der Arbeitszeit, aber um analoge Dinge zum klassischen Anruf am Arbeitsplatz: "Ihr Kind ist krank, holen Sie das mal aus Kita/Schule ab ...")

Texter:

--- Zitat von: RsQ am 29.03.2019 11:29 ---(Dass man per Privathandy erreichbar sein darf, muss man sich nicht erst genehmigen lassen, oder? Es geht ja nicht um Privat-Gequatsche während der Arbeitszeit, aber um analoge Dinge zum klassischen Anruf am Arbeitsplatz: "Ihr Kind ist krank, holen Sie das mal aus Kita/Schule ab ...")

--- End quote ---

Wenn der AG streng ist, ist jeglicher privater Kram ausgeschlossen.

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