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Jobfahrrad im öD

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MoinMoin:

--- Zitat von: Keeper83 am 02.04.2019 11:53 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2019 11:33 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 02.04.2019 06:52 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2019 16:41 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 01.04.2019 13:49 ---...der AG kann natürlich jederzeit auf anderm Wege das Jobrad für seine Beschäftigten fördern...nur macht er das nicht, weil das dann sein Geld kostet...

--- End quote ---
Wieso darf der AG keine (für den AG) kostenneutrale Entgeltumwandlung mit dem AN vereinbaren?

--- End quote ---

...weil das nicht tarifkonform ist...

--- End quote ---
Aber doch nur wenn der AN in der Gewerkschaft ist, oder?

--- End quote ---

Der Tarifvertrag gilt nur für Gewerkschaftsmitglieder?

--- End quote ---
Schon mal darüber nachgedacht, wer den Vertrag unterzeichnet und für wen?
Oder meinst du man könnte Verträge zu lasten dritter machen?

MoinMoin:
Aber wenn man bei der Unterschrift seines eigenen Vertrages dann unterschreibst, dass der Tarifvertrag für deine AV gilt, dann gilt er auch für dich, logischerweise.
Das lässt sich jedoch durch eiinen einvehrnehmlichen Änderungsvertrag anpassen.
Und eine Entgeltumwandlung ist ja keine schlechterstellung.

was_guckst_du:
...der Tarifvertrag gilt erst einmal nur für die Mitglieder der Tarifparteien...

...allerdings zieht der Arbeitgeber alle seine Beschäftigten unter die Regelungen des Tarifvertrages per Vereinbarung in seinen Arbeitsverträgen...

...darüber hinaus unterwirft sich der Arbeitgeber, wenn er Mitglied der Arbeitgeberverände TV-L oder TVöD ist, den Regelungen der Tarifverträge und muss sich allein schon deshalb Tarifkonform verhalten...

...also keine besonderen Entgeltregelungen für Nichtgewerkschaftsmitglieder... ;)

Keeper83:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2019 11:55 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 02.04.2019 11:53 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2019 11:33 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 02.04.2019 06:52 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2019 16:41 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 01.04.2019 13:49 ---...der AG kann natürlich jederzeit auf anderm Wege das Jobrad für seine Beschäftigten fördern...nur macht er das nicht, weil das dann sein Geld kostet...

--- End quote ---
Wieso darf der AG keine (für den AG) kostenneutrale Entgeltumwandlung mit dem AN vereinbaren?

--- End quote ---

...weil das nicht tarifkonform ist...

--- End quote ---
Aber doch nur wenn der AN in der Gewerkschaft ist, oder?

--- End quote ---

Der Tarifvertrag gilt nur für Gewerkschaftsmitglieder?

--- End quote ---
Schon mal darüber nachgedacht, wer den Vertrag unterzeichnet und für wen?
Oder meinst du man könnte Verträge zu lasten dritter machen?

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Ja das habe ich. Und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass er auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder gültigkeit besitzt, sofern seine Anwendung im Arbeitsvertrag vereinbart und dieser von beiden Seiten unterschrieben wurde. Aber das hast du ja bereits auch selbst hergeleitet.

Keeper83:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2019 11:58 ---Aber wenn man bei der Unterschrift seines eigenen Vertrages dann unterschreibst, dass der Tarifvertrag für deine AV gilt, dann gilt er auch für dich, logischerweise.
Das lässt sich jedoch durch eiinen einvehrnehmlichen Änderungsvertrag anpassen.
Und eine Entgeltumwandlung ist ja keine schlechterstellung.

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Also jeden einzelnen Arbeitsvertrag ändern und anpassen, nur weil die Gewerkschaft wieder mal meint einen bevormunden zu müssen. Absolut sinnvoll. Ich werds mal vorschlagen bei der Personalabteilung.

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