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Jobfahrrad im öD
BAT:
--- Zitat von: Organisator am 08.04.2019 13:48 ---
Gedanke war wohl, was der Arbeitgeber den Beschäftigten Gutes tun kann, außerhalb von mehr Geld. Jobticket (wie wohl in Hessen) war eine Idee, ein anderes umweltfreundliches Transportmittel wie das Jobfahrrad der Startpunkt für die Diskussion.
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Und beide Goodies kann der Beschäftigte am besten durch seine Nettogehalt erwerben. Sogar nach viel individuelleren Wünschen als eine Regelunge für Alle vermag! Man glaubt es kaum! Auch tarifliche Erhöhungen könnten mal schneller als Monate nach dem Abschluss in die Gehaltsabrechnung eingefügt werden. DA ist viel Spielraum.
Organisator:
--- Zitat von: Organisator am 01.04.2019 12:42 ---
Aber Geld ist doch das universelle Tauschmittel, was sich in Fahrräder, weniger Arbeitszeit oder wasauchimmer tauschen lässt.
Eigentlich sollte doch der Arbeitnehmer entscheiden können, was er mit der Gegenleistung für seine Arbeit macht und nicht auf die Vorschläge des Arbeitgebers angewiesen sein.
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;)
Keeper83:
--- Zitat von: Kat am 08.04.2019 13:29 ---Also mein Arbeitgeber bietet Dienstfahrräder für Dienstfahrten an. Wie Du zur Arbeit kommst, ist nicht das Bier des Arbeitgebers sondern Deins. Warum sollte er Dir also das Beförderungsmittel bezahlen?
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Wo genau habe ich gefordert, dass mein AG mir ein Beförderungsmittel bezahlen soll?
MoinMoin:
--- Zitat von: Keeper83 am 08.04.2019 16:01 ---
--- Zitat von: Kat am 08.04.2019 13:29 ---Also mein Arbeitgeber bietet Dienstfahrräder für Dienstfahrten an. Wie Du zur Arbeit kommst, ist nicht das Bier des Arbeitgebers sondern Deins. Warum sollte er Dir also das Beförderungsmittel bezahlen?
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Wo genau habe ich gefordert, dass mein AG mir ein Beförderungsmittel bezahlen soll?
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Nirgendwo, denke ich.
Wo ist der Unterschied zwischen Entgeltumwandlung und einem Kredit vom AG?
Bei der Entgeltumwandlung spart sich der AN einiges an Zahlungen an GKV, PV, AV, RV und ESt, damit er zwar 100€ weniger Netto ausgezahlt bekommt, dafür aber einen vermeintlichen Gegenwert von 180€ bekommt (Die Zahlen sind nur ausgedacht). Sprich die Gemeinschaft darf für die 80€ extra aufkommen. Da der Staat (z.B. bei EBikes) dieses subventioniert (Steuerfreiheit des geldwerten Vorteils) , ist es ja auch ok.
Diese Modelle rechnen sich nicht nimmer, gibt dem AG und AN aber ein gutes Gefühl.
Das die AGs/Gewerkschaften dieses nicht für Ihre Mitglieder in den Tarifvertrag per Öffnungsklausel drin haben ist schade, trotzdem denke ich das nicht Gewerkschaftsmitglieder bei einem echt willigen AG eine solche Entgeltumwandlung machen könnten, da mEn Vertragsfreiheit besteht.
TV-Ler:
Zur Zeit führt der Marburger Bund Tarifverhandlungen mit der VKA, das aktuelle Angebot der VKA sieht u.a. aus wie folgt:
VIII. Nettolohnoptimierung
§ 25 TV-Ärzte/VKA erhält folgenden Abs. 7:
„(7) Bestandteile des Entgelts können einzelvertraglich auch zu anderen Zwecken als zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden.“
Quelle: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202019/Angebot%20VKA%20an%20MB.pdf (Seite 4).
Zur Erläuterung heißt es in einer Tarifinfo der VKA:
Weitere Bestandteile des VKA-Angebots:
• in den Tarifvertrag die Möglichkeit der Nettolohnoptimierung aufzunehmen (bspw. Entgeltumwandlung für E-Bikes)
Quelle: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifinfos/VKA_Tarifinfo_Verhandlungen_MB_Ärzte_kommunale_Krankenhäuser_27032019.pdf (Seite 2).
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