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Jobfahrrad im öD

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Keeper83:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.04.2019 09:39 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 10.04.2019 09:23 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 09.04.2019 15:53 ---...jetzt kauf dir endlich dein ebike... ::)

--- End quote ---

Und wenn ich mr 10 Ebikes kaufe, ändert das nichts an meiner Kritik zu dem Verhalten der Gewerkschaften in diesem Fall.

--- End quote ---
Aber woher weißt du, dass es nur verdi und nicht auch die AG Vertretung TdL und Co dagegen ist?

--- End quote ---

Newsletter Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen vom 19.06.2018 z.B.:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=2ahUKEwjlzuTqjsXhAhUGUlAKHThhApMQFjADegQIBxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.uwg-harsewinkel.de%2Ffiles%2Fugw-harsewinkel%2Fdownloads_antraege%2FChefNL-KAV_NRW-_Entgeltumwandlungsmodelle-zum-E-Bike.pdf&usg=AOvVaw0ty1Opx8LpHA_m_ifGMn-k

was_guckst_du:

--- Zitat von: MoinMoin am 08.04.2019 16:27 ---
Das die AGs/Gewerkschaften dieses nicht für Ihre Mitglieder in den Tarifvertrag per Öffnungsklausel drin haben ist schade, trotzdem denke ich das nicht Gewerkschaftsmitglieder bei einem echt willigen AG eine solche Entgeltumwandlung machen könnten, da mEn Vertragsfreiheit besteht.

--- End quote ---

Zur rechtlichen Situation hat unser Bundesverband, die VKA, vor diesem Hintergrund
gegenüber den Kommunalen Arbeitgeberverbänden nochmals aktuell darauf
hingewiesen, dass bei Fehlen einer Öffnungsklausel für die Beschäftigten die
Entgeltumwandlung zu Gunsten von Leasingverträgen z.B. für E-Bikes u.a. auch
weiterhin nicht zulässig ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: was_guckst_du am 10.04.2019 11:17 ---Zur rechtlichen Situation hat unser Bundesverband, die VKA, vor diesem Hintergrund
gegenüber den Kommunalen Arbeitgeberverbänden nochmals aktuell darauf
hingewiesen, dass bei Fehlen einer Öffnungsklausel für die Beschäftigten die
Entgeltumwandlung zu Gunsten von Leasingverträgen z.B. für E-Bikes u.a. auch
weiterhin nicht zulässig ist.

--- End quote ---
Also einerseits wollen sie (s. post von Keeper83), andererseits verbieten sie es Ihren Mitgliedern für die nicht Gewerkschaftlern eine entsprechende Öffnungsklausel einzelvertraglich (und rechtlich zulässig) zu machen.
Also wollen sie nur halbherzig und nicht wirklich.

Keeper83:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.04.2019 11:28 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 10.04.2019 11:17 ---Zur rechtlichen Situation hat unser Bundesverband, die VKA, vor diesem Hintergrund
gegenüber den Kommunalen Arbeitgeberverbänden nochmals aktuell darauf
hingewiesen, dass bei Fehlen einer Öffnungsklausel für die Beschäftigten die
Entgeltumwandlung zu Gunsten von Leasingverträgen z.B. für E-Bikes u.a. auch
weiterhin nicht zulässig ist.

--- End quote ---
Also einerseits wollen sie (s. post von Keeper83), andererseits verbieten sie es Ihren Mitgliedern für die nicht Gewerkschaftlern eine entsprechende Öffnungsklausel einzelvertraglich (und rechtlich zulässig) zu machen.
Also wollen sie nur halbherzig und nicht wirklich.

--- End quote ---

Inwiefern es Sinn macht jetzt sämtliche Arbeitsverträge mit Einzelvertraglichen Regelungen aufzubrechen kann ich noch nicht beurteilen. So lange bin ich noch nicht im ÖD. Die AG werden auch ihre Gründe haben warum dass nicht flächendeckend zugelassen werden soll.
Gewerkschaften braucht es dann jedenfalls nicht mehr. Ist mir auch Recht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Keeper83 am 10.04.2019 11:44 ---Inwiefern es Sinn macht jetzt sämtliche Arbeitsverträge mit Einzelvertraglichen Regelungen aufzubrechen kann ich noch nicht beurteilen.
--- End quote ---
Der Sinn wäre, dass der AG damit beweist, dass er dieses Instrument durchführen will und die gewerkschaftlich Organisierten Mitglieder einen "Nachteil" haben, womit die Gewerkschaft unter Druck gesetzt wird.

--- Zitat ---So lange bin ich noch nicht im ÖD. Die AG werden auch ihre Gründe haben warum dass nicht flächendeckend zugelassen werden soll.

--- End quote ---
Nun, ich gehe davon aus, das der AG es dann doch nicht so richtig mit Nachdruck will.
Frage:
Was hat der AG davon?
Was hat der AN davon?
Beide sparen sich Sozialabgaben (mit den ganzen damit verbundenen gesamt-gesellschaftlichen Nachteilen).
Oder anders gesagt: Die Pflegekraft die auf Einzahlung in die Pflegekasse verzichtet gräbt sich selber das Geld ab. Der Arzt der auf Zahlung in die GKV verzichtet ebenfalls.
Aber beide sollen es machen dürfen, wenn es alle anderen auch dürfen.

Darum finde ich diese Art von staatliche geförderten Subventionen (Steuerfreie Entgeltumwandlung für EBikes) armselig und kann sogar die Gewerkschaften verstehen, dass sie dagegen sind:
Nur sie haben einmal mehr ein Kommunikationsproblem.

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