Inwiefern es Sinn macht jetzt sämtliche Arbeitsverträge mit Einzelvertraglichen Regelungen aufzubrechen kann ich noch nicht beurteilen.
Der Sinn wäre, dass der AG damit beweist, dass er dieses Instrument durchführen will und die gewerkschaftlich Organisierten Mitglieder einen "Nachteil" haben, womit die Gewerkschaft unter Druck gesetzt wird.
So lange bin ich noch nicht im ÖD. Die AG werden auch ihre Gründe haben warum dass nicht flächendeckend zugelassen werden soll.
Nun, ich gehe davon aus, das der AG es dann doch nicht so richtig mit Nachdruck will.
Frage:
Was hat der AG davon?
Was hat der AN davon?
Beide sparen sich Sozialabgaben (mit den ganzen damit verbundenen gesamt-gesellschaftlichen Nachteilen).
Oder anders gesagt: Die Pflegekraft die auf Einzahlung in die Pflegekasse verzichtet gräbt sich selber das Geld ab. Der Arzt der auf Zahlung in die GKV verzichtet ebenfalls.
Aber beide sollen es machen dürfen, wenn es alle anderen auch dürfen.
Darum finde ich diese Art von staatliche geförderten Subventionen (Steuerfreie Entgeltumwandlung für EBikes) armselig und kann sogar die Gewerkschaften verstehen, dass sie dagegen sind:
Nur sie haben einmal mehr ein Kommunikationsproblem.