Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?

Begonnen von bvthadden, 29.03.2019 18:27

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dns1986

Herzlichen Dank, ich war nur verunsichert, da in dieser Quelle sowohl August als auch der Monat Juli parallel genannt worden sind.

Peekaah

Das Land Hessen differenziert hier in der eigenen Auskunft lediglich zwischen Besoldung (Anfang August) und Tarifentgelt (Ende Juli). Also für die Portmonee's der hessischen Beamten und Angestellten ,,gleichzeitig".

dns1986

Vielen Dank an dieses Forum, die durch konstruktive und schnelle Antworten helfen.

Peekaah


dns1986

Zitat von: Peekaah am 08.07.2019 10:25
Das Land Hessen differenziert hier in der eigenen Auskunft lediglich zwischen Besoldung (Anfang August) und Tarifentgelt (Ende Juli). Also für die Portmonee's der hessischen Beamten und Angestellten ,,gleichzeitig".

Hier möchte ich kurz rückfragen, "gleichzeitig" bedeutet dann, bei hessischen Beamten und Angestellten Ende August oder "nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Ende August?

pvenj

Zitat von: dns1986 am 09.07.2019 14:25
Zitat von: Peekaah am 08.07.2019 10:25
Das Land Hessen differenziert hier in der eigenen Auskunft lediglich zwischen Besoldung (Anfang August) und Tarifentgelt (Ende Juli). Also für die Portmonee's der hessischen Beamten und Angestellten ,,gleichzeitig".

Hier möchte ich kurz rückfragen, "gleichzeitig" bedeutet dann, bei hessischen Beamten und Angestellten Ende August oder "nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Ende August?

Die Angestellten erhalten ihre Bezüge für den Monat zum Ende des Monats. Die Erhöhungen werden Ende Juli mit den Julibezügen ausgezahlt.
Die Beamten erhalten ihren Sold für den Monat am Anfang des Monats. Die Erhöhungen werden Anfang August mit dem Sold für den Monat August ausgezahlt. Dementsprechend "nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.

Gerda Schwäbel

Zitatdie Portmonee's der hessischen Beamten und Angestellten
ZitatDie Angestellten erhalten ihre Bezüge 
ZitatDie Beamten erhalten ihren Sold
Zitat"nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
*Mir schaudert!*

Die Zahlung der Entgelte erfolgt am letzten Tag des Monats - schreibt § 24 TV-L vor. Und damit die Zahlung "erfolgt" ist, muss sie auf dem Konto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein; der eventuelle Eingang im Geldbeutel spielt keine Rolle. Der Juli-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.
Die Dienstbezüge (der Beamten) werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 HBesG). "Monatlich im Voraus" bedeutet, "regelmäßig vor Beginn des Monats", also spätestens am letzten Tag des Vormonats. Der August-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.

Das Wort "nahezu" ist hier fehl am Platz, insbesondere mit dem Zusatz "Anfang August".

pvenj

Zitat von: Gerda Schwäbel am 09.07.2019 15:38
Zitatdie Portmonee's der hessischen Beamten und Angestellten
ZitatDie Angestellten erhalten ihre Bezüge 
ZitatDie Beamten erhalten ihren Sold
Zitat"nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
*Mir schaudert!*

Die Zahlung der Entgelte erfolgt am letzten Tag des Monats - schreibt § 24 TV-L vor. Und damit die Zahlung "erfolgt" ist, muss sie auf dem Konto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein; der eventuelle Eingang im Geldbeutel spielt keine Rolle. Der Juli-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.
Die Dienstbezüge (der Beamten) werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 HBesG). "Monatlich im Voraus" bedeutet, "regelmäßig vor Beginn des Monats", also spätestens am letzten Tag des Vormonats. Der August-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.

Das Wort "nahezu" ist hier fehl am Platz, insbesondere mit dem Zusatz "Anfang August".

Sie haben natürlich Recht. Ich habe noch einmal bei den Beamten in unserer Dienststelle nachgefragt. Ich bin naiv davon ausgegangen, dass "zu Beginn des Monats" eben genau das ist. Wieder was gelernt.

Bastel

Zitat von: Gerda Schwäbel am 09.07.2019 15:38
Zitatdie Portmonee's der hessischen Beamten und Angestellten
ZitatDie Angestellten erhalten ihre Bezüge 
ZitatDie Beamten erhalten ihren Sold
Zitat"nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
*Mir schaudert!*

Die Zahlung der Entgelte erfolgt am letzten Tag des Monats - schreibt § 24 TV-L vor. Und damit die Zahlung "erfolgt" ist, muss sie auf dem Konto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein; der eventuelle Eingang im Geldbeutel spielt keine Rolle. Der Juli-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.
Die Dienstbezüge (der Beamten) werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 HBesG). "Monatlich im Voraus" bedeutet, "regelmäßig vor Beginn des Monats", also spätestens am letzten Tag des Vormonats. Der August-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.

Das Wort "nahezu" ist hier fehl am Platz, insbesondere mit dem Zusatz "Anfang August".

Also mein Verbeamteter Kollege (Bayern) meinte zu mir letztens dass sein Geld meistens  um den 25ten rum kommt.

marco.berlin

Das ist ja ne Auskunft. Heißt dann, können auch 10 Tage davor oder danach sein? Vielleicht sollte er mal ganz genau auf den Kontoauszug schauen, ob es nicht doch stets der letzte Bankwerktag des Monats ist!?

Trigger

Liebe "Ungeduldigen"! Aus Sachsen wurden mir gerade aktuelle Informationen mit folgendem Inhalt übermittelt:

- Zahltag Juli 2019 bleibt
- da Redaktionsverhandlungen laufen, werden noch nicht alle Regelungen der Tarifeinigung umgesetzt
-  umgesetzt wird die Erhöhung der Tabellenentgelte, der Stundenentgelte, Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienstentgelte, persönlichen Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Erschwerniszuschläge, Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung, Besitzstandszulagen, Entgeltgruppenzulagen, Funktionszulagen und Vorarbeiterzulage
- NICHT umgesetzt wird zum Zahltag Juli 2019 - O-Ton jetzt interessant - "die Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach..., so dass die Garantiebeträge in der bisherigen Höhe zunächst (weiter)gewährt werden"
- NICHT umgesetzt wird weiter die Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte, die Stufenzuordnung der Beschäftigten in bisheriger E 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und die Umsetzung der neuen KR-Entgelttabelle für Pflegekräfte

Peekaah

,,...so dass die Garantiebeträge in der bisherigen Höhe zunächst (weiter)gewährt werden"

Na, da wird man im Sächsischen Finanzministerium auch ,,gespannt" warten...  8)

Trigger


Spid

Garantiebeträge werden nicht durch den AG gewährt, sie stehen aufgrund der tariflichen Regelungen zu.

Bastel

Zitat von: marco.berlin am 09.07.2019 19:52
Das ist ja ne Auskunft. Heißt dann, können auch 10 Tage davor oder danach sein? Vielleicht sollte er mal ganz genau auf den Kontoauszug schauen, ob es nicht doch stets der letzte Bankwerktag des Monats ist!?

Keine Ahnung, laut seiner Auskunft kommt es immer deutlich vor dem letzten Werktag. Ob stimmt, weis ich nicht.