Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung
Kirby:
Hallo zusammen,
Ich habe mich erfolgreich bei einer anderen Behörde beworben. Es wäre einfacher, wenn ich versetzt werden würde, aber das wird länger dauern, als wenn ich kündigen würde. Ich werde daher also kündigen müssen. Entstehen durch die Kündigung ausser der längeren Probezeit Nachteile für mich? Zudem stelle ich mir die Frage, wie das Kündigungsschreiben auszusehen hat. Formuliere ich die Kündigung wie üblich ordentlich und fristgerecht oder gibt es im öffentlichen Dienst irgendetwas zu beachten?
pvenj:
Hallo Kirby,
ein paar mehr Infos musst du schon dazu schreiben:
- von wo nach wo möchtest du versetzt werden?
- wenn du schreibst "das wird länger dauern,als wenn ich kündigen würde" von welchem Zeitraum sprechen wir und wieso ist das so?
- zu welchem Datum soll gekündigt werden und zu welchem datum beim neuen AG angefangen werden?
- ist ein Aufhebungsvertrag eine Alternative?
Wenn du fristgerecht kündigst, musst du nichts beachten. Da reicht der klassische Dreizeiler mit "hiermit möchte ich das derzeitige Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.xxxx kündigen blablabla."
Chrilleger:
Und laut TV L muss man sich nicht an die Kündigungsfrist halten, wenn man sich finanziell verbessert :)
Und ein wenig Kommunikation hilft da ungemein :). Du weißt ja, man sieht sich immer 2x im Leben.
Spid:
Welche Bestimmung des TV-L sollte das wohl sein?
Mask:
--- Zitat von: Chrilleger am 05.04.2019 10:28 ---Und laut TV L muss man sich nicht an die Kündigungsfrist halten, wenn man sich finanziell verbessert :)
Und ein wenig Kommunikation hilft da ungemein :). Du weißt ja, man sieht sich immer 2x im Leben.
--- End quote ---
Ich hab gerade mit höchster Kreativität versucht nachzuempfinden, welche Vorschrift man derart missverstehen könnte, muss aber zugeben es nicht zu schaffen.
Aufgrund welcher Norm vertrittst du diese Auffassung ?
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