Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung

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Rattgeber:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.04.2019 14:56 ---
--- Zitat von: Rattgeber am 05.04.2019 14:43 ---Es bleibt aber ein Auflösungsvertrag - sollte bei einem Wechselwunsch innerhalb des TV-L kein Problem sein. Ich kenne aus meiner Erfahrung niemanden der seine Kündigungsfristen seitens des AG hätte einhalten MÜSSEN wenn er nicht gewollt hätte...

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Jipp. Und wenn der Auflösungsvertrag nicht gewollt wird, dann bleibt noch die gerichtliche Klärung ob Chrillegers Antwort doch korrekt ist.
Aber bis dahin hat man ja schon längst die neue Stelle angetreten......

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Sollte die Dienststelle einem Auflösungsvertrag nicht zustimmen ... vielleicht aber auch hier gilt die Zumutbarkeit:

Ist die Weiterbeschäftigung für den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar weil er dort weniger verdient als bei der neuen Stelle würde der Umkehrschluss bedeutet, dass die öffentliche Hand Angestellte kündigen könnte weil diese zu lange beschäftigt sind und die Endstufe erreicht haben...

Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.

Er kann leider nicht Recht haben :)

MoinMoin:

--- Zitat von: Rattgeber am 05.04.2019 15:27 ---Er kann leider nicht Recht haben :)

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Nö natürlich nicht, und man würde ja auch verlieren vor Gericht, aber einfach mal einen auf doof machen, damit man da raus kommt. Und was hat man schon zu verlieren.
Schadensersatzansprüche sind selten darstellbar.

Natürlich nur wenn es nciht tatsächlich einen Sachgrund vom AG gibt (Projektende naht und alle anderen 3 Vertreter sind spontan langzeitkrank.....)

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