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Ständige Erreichbarkeit
Keeper83:
--- Zitat von: RsQ am 10.04.2019 10:53 ---
Oder soll der seinen Feierabend genießen, während dein Keller vollläuft?
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Da kommen dann übrigens die Leute, die tatsächlich rund um die Uhr erreichbar sind. Und zwar größtenteils Ehrenamtlich. Die Erwartungen eines "Steuerzahlers" in solchen Situationen gegenüber diesen Menschen die tatsächlich in dem Moment ihren Feierabend genießen könnten oder halt schlafen, weil man am nächsten Tag auch wieder arbeiten muss, ist mitunter höchst interessant.
Spid:
Die Erfüllung der Erwartungen des Steuerzahlers ist - wenn überhaupt - Aufgabe des AG und nicht etwa des AN. Wenn der AG ständige Erreichbarkeit wünscht, muß er Rufbereitschaft anordnen und vergüten.
Mayday:
--- Zitat von: MoinMoin am 10.04.2019 11:22 ---
--- Zitat von: Kat am 10.04.2019 10:15 ---Stimmt. Und in den Bereichen gibt es eine Bereitschaft, die dann im Bereitschaftsdienst angerufen wird. Arbeite im Jugendamt ja selbst in einem solchen Bereich.
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Und im Falle des TE scheint es eben keine ausreichend geplante (und bezahlte) Bereitschaft zu geben.
Krasses Organisationsversagen der Leitungsebene halt.
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Bei uns gibt es keinen Bereitschaftsdienst. Dieser müsste ja vergütet werden, auch wenn man mal nicht einspringen muss. So würde man nur noch mehr Überstunden ansammeln, welche wieder (zusätzlich) "irgendwann" abgesetzt werden müssen.
--- Zitat von: Gartenilse am 10.04.2019 11:59 ---Solche Dinge passieren eigentlich nur, wenn es keine vernünftigen Regelungen dazu gibt. Also setzt euch zusammen (PR!) und formuliert das aus.
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Regelungen gibt es genug, aber zuwenig (einsatzbereite) Beamte. Unser Klientel ist in den vergangenen Jahren aus bekannten Gründen immer schwieriger und arbeitsintensiver geworden (um es vorsichtig zu formulieren). Häufiger kommt es dazu, dass Gefangene in öffentlichen Krankenhäusern behandelt und entsprechend bewacht werden müssen. Das bindet bspw. pro Tag und Gefangenen schon 6 Kollegen (2x Früh-, 2x Spät-, 2x Nachtdienst).
--- Zitat von: Gartenilse am 10.04.2019 11:59 ---Schreibt Überlastungsanzeigen.
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Die gibt es zur Genüge, ändern aber an der Situation nichts. Der Behördenleiter kann keine neuen Mitarbeiter einstellen und der Justizminister braucht dafür das Geld vom Finanzminister. Mittlerweile sind sogar etliche neue Stellen geschaffen worden, geeignete Bewerber sind jedoch Mangelware.
wenwirer:
LAG Thüringen hat sich mit der Thematik befasst.
Urteil v. 16.05.2018 - 6 Sa 442/17AF
DerPferdheisstHorst:
Mahlzeit,
wenn ich nach Feierabend und vor Dienstbeginn ständig telefonisch (Diensthandy) für ein paar wenige Stunden erreichbar sein soll, wie ist das zu regeln?
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