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Ständige Erreichbarkeit
DerPferdheisstHorst:
Nein. Ich bekommen definitiv keine Anrufe von Ende der Erreichbarkeit bis zum Beginn am nächsten Morgen. Und somit halte ich 12 Stunden Ruhezeit ein.
MoinMoin:
--- Zitat von: DerPferdheisstHorst am 08.05.2019 13:27 ---Ja, ich muss/soll erreichbar sein. Wann nimmt man seine Arbeit auf? Schon dann, wenn man im nächsten Telefonat dienstlich etwas am Telefon regelt? Ich muss nicht zur Arbeit aufbrechen, sondern kann i. d. R. alles am Telefon (auch online) regeln.
--- End quote ---
Bekommst du diese Zeit auch vergütet, wenn du keinen Anruf erhältst?
Welche TV gilt bei dir?
Dienstbeginn dürfte ja spätestens mit Auflegen des Hörers, in dem du zum Arbeiten aufgefordert wurdest, sein. Und dann wird doch auch noch auf volle Stunden aufgerundet in einigen Tarifen.
DerPferdheisstHorst:
Bei mir gilt VKA.
Die Frage ist halt: muss mir die Zeit vergütet oder gutgeschrieben werden, wenn ich für diese Zeit das Diensthandy (auch privat nutzbar!) mitführen muss. Egal, ob angerufen wird oder nicht.
Beispiel:
15.00 Uhr Arbeitsende.
18.00 Uhr Erreichbarkeitsende.
6.00 Uhr Erreichbarkeitsbeginn.
7.00 Uhr Arbeitsbeginn.
-> 4 Stunden Erreichbarkeit/d; 13 Stunden Ruhepause.
MoinMoin:
--- Zitat von: DerPferdheisstHorst am 09.05.2019 08:49 ---Bei mir gilt VKA.
Die Frage ist halt: muss mir die Zeit vergütet oder gutgeschrieben werden, wenn ich für diese Zeit das Diensthandy (auch privat nutzbar!) mitführen muss. Egal, ob angerufen wird oder nicht.
Beispiel:
15.00 Uhr Arbeitsende.
18.00 Uhr Erreichbarkeitsende.
6.00 Uhr Erreichbarkeitsbeginn.
7.00 Uhr Arbeitsbeginn.
-> 4 Stunden Erreichbarkeit/d; 13 Stunden Ruhepause.
--- End quote ---
Ja, Rufbereitschaft muss vergütet werden. Mit 12,5% glaube ich.
4 x 12,5% macht 30 min Zeitgutschrift.
DerPferdheisstHorst:
Ah! Danke! Geht auch eine Pauschale Zahlung?
Wie verhält es sich, wenn angerufen wird? Wie, wenn ich durch den Anruf weitertelefonieren muss?
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