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Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
RsQ:
Was genau bedeutet/beinhaltet die Ausschreibungspflicht für Stellen im öD? Ich bin da gerade ein wenig frustriert ...
Ich habe mich kürzlich auf eine Stelle in einer Kommune beworben. Heute läuft die Bewerbungsfrist ab. Aber offenbar wurde die Stelle bereits vor einigen Tagen besetzt, wie man am Organigramm der Stadt (samt Nennung des Ansprechpartners) und dem faktischen Handeln ablesen kann.
Natürlich weiß man, dass viele Stellen nur pro forma ausgeschrieben werden. Und natürlich ärgert mich der Aufwand für die Bewerbung (da stecken schon einige Stunden drin, um es möglichst individuell zu machen).
Was mich aber vor allem ärgert: Warum schafft man schon öffentlich sichtbar Fakten? Das ist doch ein zusätzlicher Tritt ins Schienbein (a la "Haha, wie witzig ... und Du Depp hast uns sogar eine Bewerbung geschickt") und frustriert mich noch mehr als eine "normale" Absage.
Und: Bedeutet die Ausschreibungspflicht lediglich, dass die Stelle mal belegbar ausgeschrieben sein musste? D.h. das weitere Prozedere/Auswahlverfahren muss dann gar nicht stattfinden, weil man sich intern längst entschieden hat(te)? Was wäre denn, wenn ein Bewerber nominell besser qualifiziert wäre als der letztlich genommene (hier offenbar intern versetzte) Mitarbeiter? "Biegt" man sich das dann zurecht?
Oder kann es sogar sein, dass immer noch ein formelles Auswahlverfahren läuft (man sogar eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommt), obwohl die Stelle längst besetzt ist?
Ich hätte, naiv wie ich bin, zumindest dem öD da ein klein wenig mehr Fairness zugetraut als der Privatwirtschaft. Na ja, oder zumindest die Cleverness, sich bei der Vorabbesetzung nicht zu offensichtlich "erwischen" zu lassen.
Spid:
Eine allg. Ausschreibungspflicht für AN-Stellen im öD gibt es nicht, BVerwG, Beschluss vom 14.01.2010 - 6 P 10/09.
Lars73:
Schon die Frage der Ausschreibungspflicht ist vielschichtig. Es gibt einige Konstellationen wo eine Ausschreibung verzichtbar ist.
Aus dem bisher geschilderten kann man nichts entnehmen ob tatsächlich das Ausschreibungsverfahren abgebrochen wird oder ob es nur eine Zwischenlösung gibt. Natürlich werden Aufgaben wahrgenommen auch wenn eine Ausschreibung für eine Funktion läuft.
Bei einer ranggleichen internen Versetzung kann man nichts machen. Gegen eine Optimierung des Anforderungsprofil auf die gewünschte Person auch nur in Extremfällen.
Gegen eine fehlerhafte Auswahl steht die Klage offen. Dabei ist zwischen den Beamtenbereich und den tarifbeschäftigten Bereich zu unterscheiden.
RsQ:
Dass einen eine Klage der Stelle nicht näher bringt, liegt auf der Hand (und wäre auch gar nicht mein Ziel).
Eine Zwischenlösung halte ich hier nicht für die zutreffende Erklärung, weil es sich um eine offenbar neu geschaffene Position handelt (d.h. die Aufgaben wurden in dem Segment bisher gar nicht wahrgenommen). Da schiene es mir recht sinnfrei, diese wenige Tage vor Bewerbungsschluss formell zu besetzen.
"Ranggleiche interne Versetzung" trifft es wohl - nach allem, was "öffentlich" zu sehen ist - am ehesten. Aber dafür hätte man doch nicht ausschreiben brauchen?!
Eine "Optimierung des Anforderungsprofils auf die gewünschte Person" kann man mitunter ja erkennen, wenn viele Dinge scheinbar nicht zusammen passen. Aber hier klang es nach relativ sachlicher Formulierung - im Gegenteil: Ich hatte den Eindruck, dass man sich (im positiven Sinne) über die Ausschreibung Gedanken gemacht hat.
Umso frustrierender.
BaWülerin:
...ich wollte gerade die allseits gewählte Zwischenlösung der "kommissarischen Besetzung" in den Raum werfen, da ja wie schon geschrieben die bestehenden Aufgaben erledigt werden müssen/sollten, auch wenn ein offizielles Ausschreibungsverfahren evtl. etwas länger dauert, aber wenn es sich um eine scheinbar neu geschaffene Stelle/Position handelt, ist das eher unwahrscheinlich.
Die ranggleichen Versetzungsgesuche, ob intern oder von außerhalb sind natürlich der klassische Feind einer jeden Ausschreibung, aber da kenne ich es eher so, dass es dann gar nicht erst zu einer offiziellen Ausschreibung kommt, da man schon von besagten anderen Möglichkeiten weiß und diese vorzieht...
Vielleicht hat sich ja erst im Laufe der Ausschreibung eine solche Möglichkeit ergeben? Inwieweit dann eine einmal begonnene Ausschreibung, bei der innerhalb der Frist schon Bewerbungen eingegangen sind, einfach so wieder eingestanzt werden kann oder ob man sich die Bewerber zumindest anschauen "muss", da ja tatsächlich jemand mit mehr Qualität dabei sein könnte, welchem der Klageweg offen steht, weiß ich nicht.
Tatsächlich gibt es aber jede Menge Lücken/Schlupflöcher, die eine offizielle Ausschreibung einer eigentlich guten Stelle verhindern. :/
Nicht unter kriegen lassen...
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