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Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?

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Lars73:
Bei uns ist damit zu rechnen, dass vom Ende des Bewerbungsfrist bis zur Besetzung mit ca. 6 Monate zu rechnen ist. Bei einer herausgehobenen Position werden im kommunalen Bereich ggf. politische Gremien in den Auswahlprozess einzubinden sein. Verbunden mit den Kündigungsfristen von qualifizierten Bewerbern muss man mit langen Zeiträumen rechnen.

Ich würde einfach abwarten was passiert und ob das Verfahren abgebrochen wird oder weiter läuft.

MoinMoin:

--- Zitat von: RsQ am 12.04.2019 10:06 ---
Umso frustrierender.

--- End quote ---
Hast du denn schon eine Absage bekommen?

RsQ:
Nein, natürlich nicht. Aber ich wüsste ehrlich gesagt nicht, ob/wie sehr ich im Falle der Einladung zum Vorstellungsgespräch motiviert wäre. Nicht, weil ich die Stelle nicht will - aber wenn ein Arbeitgeber auf diese Weise vorher signalisiert, dass man sich keine Hoffnungen zu machen braucht ...

(Wir reden hier nicht über eine Großstadt, bei der eine Besetzung von >1 Stellen in der Position eine mögliche Erklärung wäre.)

TheITGuy:
Das Land Berlin macht das wie ich finde ziemlich clever: Die schreiben in die Stellenausschreibung direkt rein, dass der aktuelle Stelleninhaber sich auf diese Ausschreibung bewerben wird. Damit hat jeder andere Bewerbe die Überlegung, ob sich das für ihn  wirklich lohnt.

Und rechtlich scheint es keine Probleme damit zu geben.

Bei uns wird die "Ausschreibungspflicht" aus Art. 33 GG abgeleitet. Diskussionen zwecklos.

Wenn jemand weggeht und es im Referat einen geeigneten Nachfolger gibt, darf das nur verteilt werden, wenn die Tätigkeiten gleichbewertet werden. Egal ob 9a -> 9b oder 12 -> 13, es gibt immer eine Ausschreibung. Und wenn sie nur intern und 10 Tage lang ist.

Aber damit ist das oft nicht zu ende. Der eine interne Bewerber, den der Chef da haben will und der geeignet für die Tätigkeit ist, wird dann oft noch in einem Bewerbungsgespräch gequält - usw.

RsQ:

--- Zitat von: TheITGuy am 12.04.2019 13:08 ---Die schreiben in die Stellenausschreibung direkt rein, dass der aktuelle Stelleninhaber sich auf diese Ausschreibung bewerben wird.

--- End quote ---
Das zieht zwar die "Wertigkeit" der Ausschreibung für externe Bewerber nach unten, aber letztlich ist es zumindest transparent. In Wahrheit gehe ich/gehen viele doch eh davon aus, dass 50 Prozent oder mehr der ausgeschriebenen Stellen schon intern vergeben bzw. mit "geplanten" Kandidaten besetzt sind. Aus Sicht des AG ist es ja nachvollziehbar, dass man persönliche Vorerfahrungen oder Empfehlungen aufgreift.
Aus Sicht des Außenstehenden fragt man sich aber auch, ob bei diesem Vorgehen dem öD mitunter nicht doch Leute "durch die Lappen" gehen, die objektiv besser geeignet wären. Und als Bürger/Steuerzahler würde ich mir diese ernsthafte "qualitative" Auswahl auch dann wünschen, wenn jemand schon beim Start des Verfahrens als gesetzt erscheint.


--- Zitat von: TheITGuy am 12.04.2019 13:08 ---Der eine interne Bewerber, den der Chef da haben will und der geeignet für die Tätigkeit ist, wird dann oft noch in einem Bewerbungsgespräch gequält - usw.

--- End quote ---
Warum??? (und von wem wird "gequält": Vom Chef oder vom Personaler?)

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