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Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
D-x:
Die Frage ist, wie der Fall hier liegt.
Ich meine es gibt eine, nicht öD-spezifische, Regelung, nach der ein Unternehmen schadensersatzpflichtig ist, wenn eine Stelle gar nicht besetzt werden sollte (quasi zum Spaß ausgeschrieben wurde). Dem Bewerber können ja durchaus Kosten entstehen (Papier, Umschlag, Briefmarke), auch wenn heute viel elektronisch läuft und das zumindest keine unmittelbaren Kosten verursacht.
Je nachdem, wie warm Du dir den potentiellen Arbeitgeber halten möchtest, könntest Du versuchen, solche Kosten geltend zu machen.
So wie ich zwei Artikel eines Portals lese, dessen Seriosität ich nicht einschätzen kann, hätte man Dich aber wohl informieren und einen Grund nennen müssen. Ich würde daher mal abwarten, irgendwann muss man Dir ja mal sagen, wie es weitergeht.
Bitte halte uns hier auch auf dem Laufenden, ich finde den Fall spannend.
RsQ:
"Spannend" finde ich das auch. Natürlich ändert es nichts am Ergebnis - wenn (von vornherein) ein interner Mitarbeiter die Stelle bekommen sollte, dann wird es immer genug Hebel geben, dass er diese auch bekommt.
Was mich eher wundert, ist, dass man hier sichtbar Fakten schafft und nicht einmal den Anschein erweckt, als gäbe es ein formell korrektes Auswahlverfahren. In der Privatwirtschaft kann man das sicher problemlos so machen - aber im öD würde ich da (mindestens moralisch) etwas mehr Bewusstsein erwarten.
Und dank des "Neulands" kann man auch den beruflichen Werdegang des Stelleninhabers nachvollziehen. Da würde ich mal behaupten, dass ich, aber vermutlich auch andere, bei einer ergebnisoffenen Bestenauslese (und die soll es doch im öD geben?) eher zum Zuge gekommen wären. Vermutlich das Glück desjenigen, der mal zur richtigen Zeit in die richtige Position gerutscht ist ...
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