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Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Lars73:
Der Arbeitgeber kann seine Strategie jederzeit ändern. Wenn es doch eine Möglichkeit der internen Umsetzung gibt kann man das Ausschreibungsverfahren abbrechen. Man kann auch eine vorläufige Besetzung vornehmen und das Ausschreibungsverfahren fortsetzen.
RsQ:
Aber diese Möglichkeit der Umsetzung kann man doch vorher klären und damit ggf. auf ein Ausschreibungsverfahren verzichten (was ja allen Beteiligten Zeit, Aufwand und Nerven spart)?!
Sofern ich das richtig interpretiere, hat der MA das Aufgabenfeld in bisheriger Position schon mit betreut - mit der neuen Stelle würde er mutmaßlich befördert. Gerade in einer kleineren Kommune kann man doch solche Szenarien vorher abstimmen. So richtig logisch erscheint mir das Agieren der Kommune hier nicht. Warum macht man es dann nicht formell so "sauber", dass der MA aus dem Bewerbungsverfahren als bester Kandidat hervorgeht und die Stelle dann "öffentlich" antritt, wenn erkennbar das Prozedere durchlaufen wurde?
Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass er jetzt kurz vor Ende der Bewerbungsfrist vorläufig dorthin versetzt wurde - um dann (bei absehbarer Neubesetzung) was anderes zu machen?
Von der Personalabteilung kam nach meiner Bewerbung der ausdrückliche Hinweis auf das Ende der Bewerbungsfrist - kein Anzeichen für einen Abbruch des Verfahrens.
Lars73:
Es ist doch völlig sinnlos weiter zu spekulieren was da passiert. Aus dem was du schreibst kann man nicht einmal erkennen, dass tatsächlich die Aufgabe abgedeckt ist. Warte doch einfach ab.
Soweit du immer wieder hinterfragt ob das zulässig ist. Aus dem bisherigen Schilderungen von dir gibt es keine Anhaltspunkte, dass die Kommune gegen rechtliche Vorgaben verstößt.
MoinMoin:
--- Zitat von: RsQ am 12.04.2019 16:59 ---Sofern ich das richtig interpretiere,
--- End quote ---
oder sofern du dir da was falsches rein denkst.
Alles sehr spekulativ.
RsQ:
Nur der Vollständigkeit halber:
Inzwischen sind alle öffentlich sichtbaren Inhalte zur Stelle auf den aktuellen Inhaber angepasst, das faktische Handeln auf der neuen Position zu sehen. Heißt: Die Stelle, deren Ausschreibung bis 12.04. lief, wurde am 01.04. besetzt.
(Nur mal aus Interesse zu den Formalia: Hätte man alle Bewerber nicht zum 01.04. über einen Abbruch des Besetzungsverfahrens informieren müssen? Und: Was, wenn es diesen gar nicht gab?)
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