Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
Akira82:
Mit der Höhergruppierung in EG14 sehe ich eher schwarz. Hab mit ach und krach jetzt eine neue Teilzeitstelle verhandeln können. Damit ist für die nächsten Jahre erstmal Schluss, von daher muss ich mich erstmal mit der vorzeitigen Stufenerhöhung bzw. Zulage zufrieden geben. Habe nur Angst, dass der AG im kommenden Jahr mir keine zusätzliche Zulage zahlen möchte und ich dann nächstes Jahr leer ausgehe, da ich nächstes Jahr eh in die höhere Stufe gerutscht wäre. So wäre dann keine Aufwandsentschädigung mehr trotz höherwertiger Tätigkeit gegeben.
Ich danke euch beide sehr für die Hilfe ;D
Spid:
Sofern die Tätigkeitsmerkmale der E14 nicht erfüllt werden, liegt keine höherwertige Tätigkeit vor.
Akira82:
Dennoch möchte ich für meine jetzige Tätigkeit entsprechend bezahlt werden. Ich habe mehr Verantwortung in der Führungsposition, als meine Kollegen. Denen gegenüber habe ich Weisungsbefugnis. EG 14 geht ja nur nicht, weil ich nicht genügend Vollzeitkräfte unter mir habe - so habe ich das zumindest verstanden.
Spid:
Du wirst ja entsprechend Deiner auszuübenden Tätigkeit bezahlt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Akira82 am 13.04.2019 10:49 ---Dennoch möchte ich für meine jetzige Tätigkeit entsprechend bezahlt werden. Ich habe mehr Verantwortung in der Führungsposition, als meine Kollegen. Denen gegenüber habe ich Weisungsbefugnis. EG 14 geht ja nur nicht, weil ich nicht genügend Vollzeitkräfte unter mir habe - so habe ich das zumindest verstanden.
--- End quote ---
Was Spid sagt ist: Du wirst entsprechend bezahlt (tariflich gesehen).
Das du mehr haben möchtest, als dir tariflich zusteht, ist logisch und verständlich, da du höherwertige Arbeit (aber im Rahmen des tariflichen Korridors für deine EG) machst.
Der AG scheint dieses auch zu sehen und will dich mit einer (tariflich "grenzwertigen") Stufenverkürzung belohnen.
Ob der AG nächstes Jahr immer noch der Meinung ist, steht natürlich in den Sternen, dann müsstest du ihm halt mit Abwanderung "drohen", dass hilft manchmal.
Vielleicht ist ihm aber die Zulage nach §16.5 nicht als Instrument bewusst. Das habe ich persönlich auch schon erlebt, dass ich den Personaler ihren Job erklären musste.
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