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Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen

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shafner:
Hat jemand Erfahrungen, wenn bei der Höhergruppierung von E9 nach E10 die Entgeltgruppenzulage gestrichen wird in E10.

Die Höhergruppierung hat somit keine Wirkung mehr, außer sagenhafte 8 Euro netto im Monat.

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen dafür. Ich habe nur Anlage F für den TV-L gefunden, wo die Zulagen geregelt sind. Ich wurde über den Wegfall auch nicht informiert.

Wastelandwarrior:
Bei dieser Konstellation wird zunächst ohne EGZ die Stufe mit mindestens dem selben Entgelt gesucht und anschließend das alte Entgelt mit EGZ mit dem Entgelt der neuen Stufe verglichen. Solange altes Entgelt + EGZ geringer ist, als die neue Stufe gibt es den Garantiebetrag. Ich denke, dass das hier vergessen wurde. § 17 Abs. 4 TV-L und Beschluss der TdL vom 18/19. Juli 2012.

Spid:
Die Entgeltgruppenzulagen sind bei den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen geregelt. Sie entfallen, wenn man nicht mehr Tätigkeitsmerkmale erfüllt, für die eine Entgeltgruppenzulage vorgesehen ist. Eine Informationspflicgt des AG besteht nicht. Beschlüsse von AG-Verbänden sind tariflich unbeachtlich.

shafner:
Gut, in E9/3 sind es 3172,55 Brutto + Entgeltgruppenzulage 95,62 = 3268,17 Brutto

E10/2 sind es 3400,58 Brutto

--> Heißt das dann im Umkehrschluss, dass mir in E10/2 keine Zulage zusteht, da ich mehr habe als in E9/3 mit der Zulage ?

--> Kann mir mein Arbeitgeber die Zulage dennoch gewähren, ohne eine rechtliche Verpflichtung natürlich ?


--- Zitat von: Wastelandwarrior am 17.04.2019 09:50 ---Bei dieser Konstellation wird zunächst ohne EGZ die Stufe mit mindestens dem selben Entgelt gesucht und anschließend das alte Entgelt mit EGZ mit dem Entgelt der neuen Stufe verglichen. Solange altes Entgelt + EGZ geringer ist, als die neue Stufe gibt es den Garantiebetrag. Ich denke, dass das hier vergessen wurde. § 17 Abs. 4 TV-L und Beschluss der TdL vom 18/19. Juli 2012.

--- End quote ---

Wastelandwarrior:
Da der "Höhergruppierungsgewinn" höher liegt, als der Garantiebetrag, gibt es den nicht. Korrekt.

AG können übertarfilich in Einzelfällen alles mögliche tun. Aber warum sollten sie ?

@Spid: wortwörtliche Befehlsausführung ist in allen Armeen die höchste Form der Insubordination. Sollte ich Sie bisher verkannt haben ? Treten Sie an, auf die Mängel im System hinzuweisen und es von Innen zu zerstören ? :D   

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