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[BY] Elternzeit Beamte berechnen

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Julia:
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Elternzeit von Beamten in Bayern, die bei Kommunen beschäftigt sind.

Beamte haben ja Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Falls in diesen Zeitraum ein Schaltjahr fällt, zählt man dann bei der taggenauen Berechnung einen Tag mit, sodass statt 1095 1096 Tage Anspruch auf Elternzeit besteht?

Bei der Mutter ist auf die Elternzeit die Mutterschutzfrist anzurechnen. Ist der Tag der Geburt ebenfalls schon auf die Elternzeit anzurechnen?

Für eine kurze Antwort mit Begründung wäre ich dankbar.

Gruß Julia

Pepper2012:
Es kommt wahrscheinlich auf die Uhrzeit der Geburt an.  ;)

Mayday:
Verschiebt sich durch ein Schaltjahr der Geburtstag?  Beginnt das Eltern sein etwa erst einen Tag nach der Geburt?  ::)

Unimitarbeiter:
Nach § 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2, 2. Alt. BGB wird der Tag der Geburt mitgerechnet.

Julia:

--- Zitat von: Unimitarbeiter am 18.04.2019 08:08 ---Nach § 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2, 2. Alt. BGB wird der Tag der Geburt mitgerechnet.

--- End quote ---

Danke für die Antwort!

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