Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Elternzeit Beamte berechnen
ReKo1808:
--- Zitat von: Julia am 24.04.2019 13:27 ---
--- Zitat von: Unimitarbeiter am 23.04.2019 07:45 ---Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.
--- End quote ---
Manche Beamtinnen beantragen die Elternzeit aber nicht nach Jahren bzw. Monaten, sondern nach Tagen. Z. B.:
10.12.2017 - 31.05.2019
Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht.
--- End quote ---
Hallo Julia!
Auch wenn es schon ein-zwei Tage her ist, habe ich da mal eine Frage:
Wie kann man denn Elternzeit nach Tagen berechnen? Ist es nicht nur möglich volle Kalendermonate Elternzeit zu nehmen?
MfG ReKo1808
Aüg:
--- Zitat von: ReKo1808 am 08.05.2019 13:34 ---
--- Zitat von: Julia am 24.04.2019 13:27 ---
--- Zitat von: Unimitarbeiter am 23.04.2019 07:45 ---Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.
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Manche Beamtinnen beantragen die Elternzeit aber nicht nach Jahren bzw. Monaten, sondern nach Tagen. Z. B.:
10.12.2017 - 31.05.2019
Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht.
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Hallo Julia!
Auch wenn es schon ein-zwei Tage her ist, habe ich da mal eine Frage:
Wie kann man denn Elternzeit nach Tagen berechnen? Ist es nicht nur möglich volle Kalendermonate Elternzeit zu nehmen?
MfG ReKo1808
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Man kann den Zeitraum der Elternzeit für drei Zeiträume innerhalb der Hoechstdauer frei bestimmen. Ergibt sich aus dem Beeg und den entsprechenden Verordnungen zur Elternzeit bei Beamten. Man darf Elternzeit und Elterngeld nicht verwechseln.
ReKo1808:
--- Zitat von: Aüg am 08.05.2019 15:41 ---
--- Zitat von: ReKo1808 am 08.05.2019 13:34 ---
--- Zitat von: Julia am 24.04.2019 13:27 ---
--- Zitat von: Unimitarbeiter am 23.04.2019 07:45 ---Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.
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Manche Beamtinnen beantragen die Elternzeit aber nicht nach Jahren bzw. Monaten, sondern nach Tagen. Z. B.:
10.12.2017 - 31.05.2019
Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht.
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Hallo Julia!
Auch wenn es schon ein-zwei Tage her ist, habe ich da mal eine Frage:
Wie kann man denn Elternzeit nach Tagen berechnen? Ist es nicht nur möglich volle Kalendermonate Elternzeit zu nehmen?
MfG ReKo1808
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Man kann den Zeitraum der Elternzeit für drei Zeiträume innerhalb der Hoechstdauer frei bestimmen. Ergibt sich aus dem Beeg und den entsprechenden Verordnungen zur Elternzeit bei Beamten. Man darf Elternzeit und Elterngeld nicht verwechseln.
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Hallo Aüg,
Okay, das war mir neu. Ich war immer der Ansicht, dass man nur volle Kalendermonate Elternzeit nehmen kann. Eigentlich peinlich nachdem ich als Vater selber 7 Monate in Elternzeit war :D
Für mich stand das nur nie im Raum es in Tage aufteilen zu wollen, vllt. habe ich mich deshalb nicht so intensiv damit auseinandergesetzt. :P
Dankeschön für deine Antwort!
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