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[BY] Elternzeit Beamte berechnen

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CK7985:

--- Zitat von: Julia am 18.04.2019 10:25 ---
--- Zitat von: Unimitarbeiter am 18.04.2019 08:08 ---Nach § 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2, 2. Alt. BGB wird der Tag der Geburt mitgerechnet.

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Danke für die Antwort!

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Warum so kompliziert mit Schaltjahren usw. ?

Beispiel:

Geburtstag: 01.07.2019
Beginn der Schutzfrist vor der Geburt: Montag, 20. Mai 2019
Ende der Schutzfrist nach der Geburt:  Montag, 26. August 2019
Beginn EZ: 01.07.2019, da der Mutterschutz nach der Geburt voll angerechnet wird.
Ende EZ: 30.06.2022

Unimitarbeiter:
Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.

Julia:

--- Zitat von: Unimitarbeiter am 23.04.2019 07:45 ---Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.

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Manche Beamtinnen beantragen die Elternzeit aber nicht nach Jahren bzw. Monaten, sondern nach Tagen. Z. B.:
10.12.2017 - 31.05.2019
Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht.

mmp:
"Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht."
Ohne entsprechende Rechtsgrundlagen zu kennen, würde ich vermuten:
Es zählt die tatsächliche Anzahl der Tage. Ergo ist der 29.02.XX anzusetzen.

Aüg:
191 BGB. Das Jahr wird mit 365 Tagen gerechnet.

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