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Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung

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maria321:
Guten Abend,
ich möchte euch kurz meine aktuelle Situation schildern. Aktuell bin ich bei einer bayerischen Kommune im Kassenbereich in Entgeltgruppe 8 Stufe 3 eingruppiert. Letztes Jahr habe ich die Fachprüfung II (Verwaltungsfachwirt) erfolgreich abelegt. Ich habe mich vor kurzem bei einer anderen Gemeinde auf eine Stelle im Finanzbereich beworben, die im Stellenplan mit E9b-E10 (abhänging von der Berufserfahrung) bewertet ist.
Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.
Meine Frage lautet nun hab ich einen Anspruch auf Eingruppierung in E10 Stufe 3 oder wie könnte ich eine höhere Stufe begründen? Ist es üblich bei Neueinstellung in eine höhere Entgeltgruppe als bisher, wieder in Stufe 1 anzufangen? 
Viele Dank im Vorraus!

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, Stellen sind völlig unbeachtlich. Entspricht die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen der E10, bist Du in E10 eingruppiert. Wenn nicht, dann nicht.

Bei Einstellung werden TB mit weniger als einem Jahr einschlägige Berufserfahrung Stufe 1 zugeordnet. Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden. Der AG kann förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ein Anspruch darauf besteht nicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: maria321 am 23.04.2019 20:37 ---oder wie könnte ich eine höhere Stufe begründen?
--- End quote ---
Das geht ganz einfach:
Im Vorstellungsgespräch oder aber wenn du den "Zuschlag" bekommen hast, den Verantwortlichen klar sagen, dass du nur zu diesen Bedingungen die Stellen annehmen wirst.
Dabei nicht auf irgendwelche mündlichen Zusagen hoffen, sondern im Arbeitsvertrag fixieren lassen, dass dir Tätigkeiten der EG10 übertragen werden und das dir förderliche Zeiten zur Stufe 3 anerkannt werden.

Wenn sie nein sagen, dann bist du es denen nicht Wert und dir sollte dieser AG es auch nicht Wert sein. So läuft das auf dem Arbeitsmarkt.

was_guckst_du:

--- Zitat von: maria321 am 23.04.2019 20:37 --- ...die im Stellenplan mit E9b-E10 (abhänging von der Berufserfahrung) bewertet ist.
Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.

--- End quote ---

....und wer macht dann die E10 Tätigkeit??? ;D

Spid:
Wo steht etwas von einer E10-Tätigkeit?

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