Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung

<< < (2/11) > >>

was_guckst_du:
...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...

...alles natürlich unter der Vorsuassetzung, dass die vom AG vorgenommene Stellenbewertung nicht irrt...

Spid:
Im Stellenplan steht gem. Sachverhaltsschilderung E9b-E10.

was_guckst_du:
...eben! 8)

Spid:
Also steht die Stelle nicht mit E10 im Stellenplan.

MoinMoin:

--- Zitat von: was_guckst_du am 24.04.2019 09:56 ---...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...

--- End quote ---
Nein, da ja eventuell die E10 Tätigkeiten auf mehr Schulter verteilt werden.
Man kann 3 Leute Einstellen alle drei machen E13 Tätigkeiten zu 33% und den Rest als irgendwas mit geringeren EGx.
Welche EG erhalten sie? Richtig EGx, obwohl eine volle EG13er Stelle erledigt wird.

Klingt doof ist es auch, klingt noch dööööfer wenn es Menschen gibt die das mitmachen würden.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version