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Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
BAT:
Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 24.04.2019 12:49 ---Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.
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Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.04.2019 13:12 ---
Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.
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E10 statt E9c würde mir schlappe 75 € im Monat bringen, da kann ich besser den Gas- und Stromanbieter wechseln. ;)
was_guckst_du:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.04.2019 12:35 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.04.2019 09:56 ---...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...
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Nein, da ja eventuell die E10 Tätigkeiten auf mehr Schulter verteilt werden.
Man kann 3 Leute Einstellen alle drei machen E13 Tätigkeiten zu 33% und den Rest als irgendwas mit geringeren EGx.
Welche EG erhalten sie? Richtig EGx, obwohl eine volle EG13er Stelle erledigt wird.
Klingt doof ist es auch, klingt noch dööööfer wenn es Menschen gibt die das mitmachen würden.
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...wenn die Aufteilung so vorgenommen wurde, dann sind es aber drei Stellen zu EG 9x und keine Stellen EG 9b-EG 10. Hier wäre auf jeden Fall eine Eingruppierung nach EG 10 möglich)...
...wegen fehlender Erfahrung bei sonst vorliegenden Voraussetzungen niedriger einzugruppieren als möglich, ist - zumindest im TVöD - nichts anderes als Verarschung...Erfahrungen haben sich ausschließlich in den Einstufungen (nicht Eingruppierung) wieder zu spiegeln....so ist zumindest mein Kenntnisstand als Nichttarifbeschäftigter...
Spid:
Der AG kann doch selbst entscheiden, wem er welche Tätigkeit übertragen wird.
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