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Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
Mask:
--- Zitat von: inter omnes am 29.04.2019 18:56 --- Nur wie gesagt, dieses Verhalten entbehrt letztlich aber einer rechtlichen Grundlage.
--- End quote ---
Das würde ich nicht so sehen. Der Antragsteller ist verpflichtet, nach § 9 III 3 PauswG die erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Erforderlicher Nachweis = unbestimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung Bedarf.
Bin wie gesagt schon ne Weile nicht mehr im Pass/Meldegeschäft, aber konnte auf die schnelle in den üblichen Datenbanken keine nennenswerte Judikatur finden, was von den Gerichten als erforderlich angesehen wird.
Von daher denke ich schon, dass man (vielleicht nicht per se für alle, aber auf jeden Fall in bestimmten Fallkonstellationen) von einem erforderlichen Nachweis ausgehen darf.
Wenn man den erforderlichen Nachweis bejaht, ist der Tatbestand erfüllt und es muss es nur noch verhältnismäßig sein.
Legitimes Ziel = Richtigkeit staatlicher Dokumente +
Geeignet = Durch den Abgleich wird die Zielerreichung zumindest gefördert +
Erforderlich = Da wie bei meinem obigen Beispiel dargelegt, manche Ast. nichts von der Falschheit ihrer Namensschreibweise wissen bzw. diese vielleicht sogar absichtlich forcieren ebenfalls +
Angemessen = Jeder Mensch erhält bei Geburt eine solche Urkunde die er auch daheim hat (haben sollte) hinzu kommen bei Eheschliessung und dgl. weitere. Diese Urkunde vorzulegen und wieder mitzunehmen erscheint mir als nicht sonderlich weitreichender Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen (wichtig wäre hier, dass der Bürger vorher wusste bzw. zumindest wissen konnte, dass er die Urkunde mitbringen soll um mehrfach Wege zu vermeiden) daher würde ich auch hier ein + geben
Mein Ergebnis wäre also "kann man schon machen" (man muss es aber nicht).
RsQ:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.04.2019 08:29 ---Ist zwar offtopic. Aber:
Wie wird eigentlich verifiziert, dass die Person, die einen PA beantragt auch wirklich die Person auf der Geburtsurkunde ist, sofern der alte PA nicht mehr da ist.
Da kann doch jeder kommen, oder?
--- End quote ---
Hmm, das ist tatsächlich eine gute Frage. Kennt jemand eine plausible Antwort?
Sind die Passbilder früherer Ausweise im System der Meldeämter sichtbar? Dann könnte ein Blick aufs letzte Foto zumindest eine grobe Orientierung geben. Ansonsten bleibt ja außer Geschlecht und Alter, die (grob) passen müssen, nicht viel, was sich anhand der Optik erschließen lässt ...
ReKo1808:
--- Zitat von: RsQ am 30.04.2019 08:39 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 30.04.2019 08:29 ---Ist zwar offtopic. Aber:
Wie wird eigentlich verifiziert, dass die Person, die einen PA beantragt auch wirklich die Person auf der Geburtsurkunde ist, sofern der alte PA nicht mehr da ist.
Da kann doch jeder kommen, oder?
--- End quote ---
Hmm, das ist tatsächlich eine gute Frage. Kennt jemand eine plausible Antwort?
Sind die Passbilder früherer Ausweise im System der Meldeämter sichtbar? Dann könnte ein Blick aufs letzte Foto zumindest eine grobe Orientierung geben. Ansonsten bleibt ja außer Geschlecht und Alter, die (grob) passen müssen, nicht viel, was sich anhand der Optik erschließen lässt ...
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Guten Morgen!
Also meines Wissens nach haben die Meldebehörden Bilder im System "vorliegen".
Denn wenn bspw. ein Blitzerfoto ziemlich unkenntlich ist, wird ebenfalls ein Passbild-/Fahrer-Fotoabgleich durchgeführt um Gewissheit zu haben.
MoinMoin:
Also könnte jemand mit ausreichender Ähnlichkeit (Brüder oder so) dort Erfolg haben.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Laemat am 30.04.2019 07:56 ---Mich wundert in der heutigen Zeit viel mehr, dass jeder noch seine Geburtsurkunde zu haben scheint :)
Ich bin mir nicht sicher, das jedem 16 Jährigen, der seine erste Wohnung bezieht, klar ist, dass Urkunden im allgemeinen wichtig sind und nicht wie der ungeliebte Biohefter zwischen altem Stullenpapier und unerledigten Hausaufgaben verschwinden darf.
--- End quote ---
Geht mir genauso.
Ich habe meine jedenfalls nicht. Hatte ich auch nie. Meine Eltern hatten oder haben die noch immer irgendwo. Ich bin mit 20 ausgezogen, mitgenommen habe ich nur, was ich selber greifbar hatte. Geburtsurkunde war/ist so ein Ding, von dem ich weiß, dass es sie zumindest gegeben haben muss, aber die ich bisher nicht einmal in den Händen hatte, geschweige denn wüsste, wo die ist, wahrscheinlich immer noch bei meinen Eltern in irgendeinem Ordner. Im realen Leben habe ich sie bislang halt kein einziges Mal gebraucht.
@Dude23: Danke für den Hinweis, dann weiß ich, wo ich im Zweifelsfall hin muss, sollte ich sie wider Erwarten dort irgendwann einmal brauchen.
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