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Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde

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lowsounder:
Was mich eher verwundert, ist diese "Überraschung" dass man dieses oder jenes Dokument brauch.
Bei uns sind die Dienstleistungen (der Ämter) in einer Datenbank hinterlegt. Diese sind mit Mitbringlisten verknüpft. Wir importieren den ganzen Kram über ein Terminmanagementsystem und jeder Kunde der sich ein Termin holt (ob nun online, telefonisch etc.) bekommt zu seinem gewünschten Anliegen noch mal die entsprechende Mitbringliste. Warum Ihr Amt da auf den Überraschungseffekt ziehlt ist mir unbegreiflich. Grad da diese Datenbank bundesweit genutzt wird.

MoinMoin:
Na das nennt man mal Dienst am Kunden!

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: lowsounder am 30.04.2019 10:01 ---Was mich eher verwundert, ist diese "Überraschung" dass man dieses oder jenes Dokument brauch.
Bei uns sind die Dienstleistungen (der Ämter) in einer Datenbank hinterlegt. Diese sind mit Mitbringlisten verknüpft. Wir importieren den ganzen Kram über ein Terminmanagementsystem und jeder Kunde der sich ein Termin holt (ob nun online, telefonisch etc.) bekommt zu seinem gewünschten Anliegen noch mal die entsprechende Mitbringliste. Warum Ihr Amt da auf den Überraschungseffekt ziehlt ist mir unbegreiflich. Grad da diese Datenbank bundesweit genutzt wird.

--- End quote ---

Richtig. Normalerweise informiert man sich vorher, welche Dokumente man benötigt, wenn das jeweilige System einen nicht schon von sich aus darüber informiert. Es ist ja nicht so, dass man sagt "Oh, ich hätte jetzt spontan Lust auf ne Passerneuerung und das Bürgerbüro ist gleich hier um die Ecke!".
Allerdings bin selbst ich (ganz anderer Wirkungsbereich, ganz andere Art von Arbeitgeber) erstaunt, wie viele Leute sich die Informationen, die sie haben könnten und müssten eben nicht durchlesen oder wieder vergessen haben zu scheinen und dann überrascht dastehen, wenn man ihnen sagt, dieses oder jenes würde noch fehlen und dass sie das bitte nachreichen oder dass, im schlimmsten Fall, der Antrag abgelehnt werden muss, eben deshalb, weil sie wichtige Vorgehensweisen nicht berücksichtigt haben.

Dass man so jemanden dennoch nicht einfach nach Hause schicken will und versucht, ihm trotzdem bestmöglich zu helfen, verstehe ich allerdings ebenfalls.

D-x:

--- Zitat von: ReKo1808 am 30.04.2019 08:52 ---
--- Zitat von: RsQ am 30.04.2019 08:39 ---Sind die Passbilder früherer Ausweise im System der Meldeämter sichtbar? Dann könnte ein Blick aufs letzte Foto zumindest eine grobe Orientierung geben. Ansonsten bleibt ja außer Geschlecht und Alter, die (grob) passen müssen, nicht viel, was sich anhand der Optik erschließen lässt ...

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Also meines Wissens nach haben die Meldebehörden Bilder im System "vorliegen".
Denn wenn bspw. ein Blitzerfoto ziemlich unkenntlich ist, wird ebenfalls ein Passbild-/Fahrer-Fotoabgleich durchgeführt um Gewissheit zu haben.

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--- Zitat von: MoinMoin am 30.04.2019 09:47 ---Also könnte jemand mit ausreichender Ähnlichkeit (Brüder oder so) dort Erfolg haben.

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Ausweise werden nicht im Melderegister gespeichert, sondern im Pass- bzw. Personalausweisregister der ausstellenden Behörde. Dort sind sie auch einige Jahre nach Ablauf noch sichtbar. Es gelten prinzipiell Löschfristen (habe ich gerade nicht im Kopf), ob die überall eingehalten werden, steht auf einem anderen Blatt.

Verzieht eine Person, werden von der neuen Kommune zwar die Angaben zum Ausweisdokument übernommen, nicht aber Foto und Unterschrift (letztere dürfte aber durch Unterzeichnung des Zuzug-Formulars bekannt sein), dafür aber, welche Behörde das Dokument ausgestellt hat, so ist dies auch bei mehreren Umzügen sofort bekannt.

Hier ist nach meinen Informationen übrigens eine Novelle der Gesetze in Planung, sodass Foto und Unterschrift Teil des Melderegisters werden sollen. Damit könnten diese dann (zur Freude von Ermittlungsbehörden u.A.) auch über die Landesmelderegister (die miteinander gekoppelt sind und so recht einfach bundesweite Abfragen ermöglichen) abgefragt werden. Das ist aber s.i.w. noch nicht durch (Stand Anfang April gab es eine Verfassungsklage, über deren Annahme durch das BVerfG aber noch nicht entschieden war), und auch die technische Umsetzung bräuchte einen gewissen Vorlauf.

Zudem ist man verpflichtet, stets ein Ausweisdokument zu besitzen (Pass oder Personalausweis). Kommunen behalten das gern im Blick und sanktionieren Verstöße, sodass die Bürger nur in seltenen Fällen über kein halbwegs aktuelles Ausweisdokument verfügen.

Wie gesagt dürfte übrigens auch die Unterschrift ein Identifikationsmerkmal sein, zumindest wenn diese ausreichend komplex bzw. individuell ist. Hier lässt sich ja schnell erkennen, ob diese wirklich von der betreffenden Person ist und intuitiv so abgegeben wird.

Übrigens: Die Geburtsstandesämter stellen gerne neue Geburtsurkunden aus, gegen eine kleine Gebühr, versteht sich (häufig 10€ und 5€ für jede weitere zeitgleich bestellte). Viele bieten inzwischen auch die Möglichkeit, dies bequem online beantragen zu können, auch wenn dann nicht immer moderne Zahlungsarten, sondern Überweisung gefordert wird.

Laemat:
Der Kleinkinderreisepass ist da eine böse Falle.
Den dürfen die Eltern nur gemeinsam beantragen oder ein Elternteil erteilt dem anderen eine Vollmacht.
Die Vollmacht gab es in unserem Einwohnermeldeamt nicht als Musterschreiben.

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