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Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
D-x:
--- Zitat von: nordbeamter am 06.05.2019 10:17 ---Bei ausländischen Staatsangehörigen, Flüchtlingen sind oft massive Abweichungen von Personenstandsdaten, wenn diese zunächst ohne Papiere eingereist sind. Wo ist da bitte das Problem.
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Mir sind auch Meldebehörden bekannt, die in Einzelfällen solche Personen zum Standesamt schicken, damit die da eine Erklärung über die Namensführung abgeben. Gerade wenn in den Herkunftsländern das Konzept Vorname(n)/Nachname nicht üblich ist, kann das sonst in Mutmaßungen ausarten.
--- Zitat von: nordbeamter am 06.05.2019 10:17 ---Aber die Landesfürsten konnten sich nicht auf ein zentrales Register einigen.
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Die "Landesfürsten" haben da wenig mit zu tun. Sowohl Personenstands- als auch Melderegister sind in kommunaler Hand. Und auch wenn hier jetzt schnell der Ruf nach zentralen Registern erfolgen kann und Zuspruch findet, wäre damit sicher nicht alles besser. Bei Registern die dort liegen, wo sie gepflegt werden, ist einerseits das Zuständigkeitsdenken höher, als wenn man "irgendein Register in Berlin" pflegt und fortschreibt und zudem ist die Verantwortung klar, andererseits sind Fehler bei entsprechender Hoheit schnell berichtigt.
Zudem gibt es ja im Meldewesen zentrale Register, wenn auch eine je Bundesland, die aber s.i.w. alle miteinander verdrahtet sind, sodass bundesweite Abfragen recht unkomplex möglich sind.
nordbeamter:
--- Zitat von: D-x am 07.05.2019 09:04 ---
--- Zitat von: nordbeamter am 06.05.2019 10:17 ---Bei ausländischen Staatsangehörigen, Flüchtlingen sind oft massive Abweichungen von Personenstandsdaten, wenn diese zunächst ohne Papiere eingereist sind. Wo ist da bitte das Problem.
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Mir sind auch Meldebehörden bekannt, die in Einzelfällen solche Personen zum Standesamt schicken, damit die da eine Erklärung über die Namensführung abgeben. Gerade wenn in den Herkunftsländern das Konzept Vorname(n)/Nachname nicht üblich ist, kann das sonst in Mutmaßungen ausarten.
--- Zitat von: nordbeamter am 06.05.2019 10:17 ---Aber die Landesfürsten konnten sich nicht auf ein zentrales Register einigen.
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...man kann nur bestimmten Vorrausetzungen eine Erklärung zur Namensrecht nach deutschem Recht beurkunden. Diese nun aufzulisten, würden Rahmen sprengen. Nur weil ein Meldeamt eine Erklärung haben möchte - ist der ausländische Staatsbürger verpflichtet eine Namenserklärung abzugeben. Dies ist immer eine freiwillige Erklärung.
Die "Landesfürsten" haben da wenig mit zu tun. Sowohl Personenstands- als auch Melderegister sind in kommunaler Hand. Und auch wenn hier jetzt schnell der Ruf nach zentralen Registern erfolgen kann und Zuspruch findet, wäre damit sicher nicht alles besser. Bei Registern die dort liegen, wo sie gepflegt werden, ist einerseits das Zuständigkeitsdenken höher, als wenn man "irgendein Register in Berlin" pflegt und fortschreibt und zudem ist die Verantwortung klar, andererseits sind Fehler bei entsprechender Hoheit schnell berichtigt.
Zudem gibt es ja im Meldewesen zentrale Register, wenn auch eine je Bundesland, die aber s.i.w. alle miteinander verdrahtet sind, sodass bundesweite Abfragen recht unkomplex möglich sind.
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Die Zuständigkeit zur Führung der Personenstandsregister/Melderegister erfolgt auf Grundlage der Bundesvorschriften und der jeweiligen Ländervorschriften zur Ausführung. Somit ist dies schon eine Entscheidungsfindung der Landesfürsten im Zusammenspiel mit dem Bund. Die Pflege eines Personenstandsregister, würde bei der registerführenden Behörde verbleiben. Es geht bei einem zentralen Personenstandregister NICHT darum, dass jeder dran rumbeurkundet wie er will. Sondern vielmehr um den dezentralen Ausdruck von Urkunden bzw. Einsichtnahmen. Die dem Bürger und den Behörden den Postverkehr ersparen würde, und eine schnellere Bearbeitung möglich wäre.
Die übergreifenden Vernetzungen sind im Meldebereich vorhanden. Aber leider immer erst im Nachgang - bei einer neuen Wohnsitzanmeldung, auch Rückmeldeverfahren. Sinnvoll wäre eine direkte Einsichtnahme bei Anmedlung....
D-x:
--- Zitat von: nordbeamter am 07.05.2019 09:58 ---Die übergreifenden Vernetzungen sind im Meldebereich vorhanden. Aber leider immer erst im Nachgang - bei einer neuen Wohnsitzanmeldung, auch Rückmeldeverfahren. Sinnvoll wäre eine direkte Einsichtnahme bei Anmedlung....
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Gibt es und heißt vorausgefüllter Meldeschein, abgekürzt VMS oder VAMS, je nach Behörde, und liefert schon mal zahlreiche Personengrunddaten sowie die Adresse.
was_guckst_du:
...während ihr hier fachsimpelt, stehen draussen die Leute Schlange und warten auf ihre Geburtsurkunden und BPA´s... 8) :D
D-x:
Sollte ich eins von beidem ausstellen, dürfte mir (zu Recht) die Entlassung drohen ::)
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