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Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde

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nirvana:
Servvus,

ich komme beruflich viel rum und ziehe daher oft um, entweder komplett mit Haupt- oder nur mit Nebenwohnung.

Ich empfinde dieses Praxis, dass man beim Antrag auf Perso und, oder Pass Urkunden vorlegen muss, als bürgerunfreundlich!

Ich hatte zuletzt eine hitzige Diskussion mit einer Amtsleiterin, die mir auch das BMG vorgehalten hat und sie deswegen dazu  berechtigt sei, dass sie Urkunden von mir verlangen dürfte.

Da ich nicht gänzlich unwissend bin, habe ich ihr bereits hier Geschriebenes vorgehalten, dass das BMG überhaupt nichts mit dem PAuswG zu tun hat.

Dann kam das Gegenargument des berechtigten Zweifels!

Dann wurde ich wild und sie sollte mir erklären, woran sie berechtigte Zweifel ausmacht!? Ich legte meinen noch gülitgen Perso vor.

Dann kam nichts.

Ich verließ das Bürgeramt und werde die Bürgermeisterin und die Gemeindevertretung über die falsche und bürgerunfreundliche Vorgehensweise informieren.

Auch werde ich die lokale Presse informieren, auch wenn das nichts bringen sollte, aber die schmeißen sich ja gerne mal auf solche "Kleinigkeiten". Zumal im Landkreis (fast!?) alle Kommunen so vorgehen!

Außerdem soll es wohl ein offizielles Anschreiben "von oben"  innerhalb der Kommunen geben, in dem genau darauf Bezug genommen wird. Nur hält sich keiner dran!

Ich würde mir wünschen, dass das an die ganz große Glocke gehangen wird.

Gruß

D-x:

--- Zitat von: Micha E am 28.05.2019 21:58 ---Welches Programm nutzt ihr?

Bei uns zeigt OKEWO alle Dokumente an.

--- End quote ---

Selbstverständlich tun das auch andere Programme, auch auf den ersten Blick sichtbar, ob gültig, ausgehändigt, abgelaufen, verloren, gestohlen, sonstewas. Und gülige Reisepässe stehen in der Liste auch über Personalausweisen mit den eben genannten Status.

Wenn aber der Blick nach "Personalausweis ... ... ... abgelaufen" schon aufhört und der Bußgeldbescheid geschrieben ist, kann die Software noch so übersichtlich sein.

BAT:

--- Zitat von: D-x am 29.05.2019 09:40 ---
Selbstverständlich tun das auch andere Programme, auch auf den ersten Blick sichtbar, ob gültig, ausgehändigt, abgelaufen, verloren, gestohlen, sonstewas. Und gülige Reisepässe stehen in der Liste auch über Personalausweisen mit den eben genannten Status.


--- End quote ---

Mein Personalausweis war auch als verloren gemeldet. Löschen konnte das aber nicht mein EMA, sondern nur die Polizei, wo mich das EMA hingeschickt hat...

was_guckst_du:
....und wenn du den BPA als Flensburger in München verloren hast und den Verlust der dortigen Polizei angezeigt hast, schickt dich das EMA dann 1000km durch die Republik?... ;) ;) ;)

D-x:

--- Zitat von: BAT am 29.05.2019 10:33 ---Mein Personalausweis war auch als verloren gemeldet. Löschen konnte das aber nicht mein EMA, sondern nur die Polizei, wo mich das EMA hingeschickt hat...

--- End quote ---

Das klingt sehr ungewöhnlich. Das Pass- und Ausweisregister wird von der Meldebehörde gepflegt. Ein verlorenes Dokument wird durch ebendiese Behörde per Datenübermittlung in eine Sperrliste eingetragen, und im Idealfall auch wieder ausgetragen, wobei empfohlen wird, mit einem einmal als verloren gemeldeten Dokument nicht mehr grenzüberschreitend zu verreisen, da nicht garantiert werden kann, dass alle (ausländischen) Stellen die Wiederauffindung zur Kenntnis genommen haben und es zu unschönen Situationen kommen kann. Darauf sollten die Meldebehörden bei Wiederauffindung auch hinweisen.
Zudem sehen auch die Formulare der Behörden bei Verlustmeldung i.d.R. einen Hinweis auf § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG bzw. § 15 Nr. 3 PassG vor, wonach das Wiederauffinden der zuständigen Pass- bzw. Ausweisbehörde anzuzeigen ist.

Die Polizei kann auf diese Register, wenn überhaupt, nur lesend zugreifen und ansonsten möglicherweise erstattete Anzeigen zurücknehmen.

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