Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
BAT:
D-x, ja das mit dem Ausland war das Problem. Ich hatte meinen Ausweis von einem Finder wieder, aber die Verlustmeldung nie gelöscht. Die englischen Grenzbehörden hatten meinen Ausweis daraufhin beim Einreiseversuch konfisziert und nach drei Monaten wieder zurückgesandt.
Die endgültige Austragung des Verlustvermerkes konnte aber nicht mein EMA machen, sondern die örtliche Polizei. Und die Polizeistation, wo der Verlust gemeldet war, war eine Andere...
Micha E:
--- Zitat von: nirvana am 29.05.2019 09:39 ---Servvus,
ich komme beruflich viel rum und ziehe daher oft um, entweder komplett mit Haupt- oder nur mit Nebenwohnung.
Ich empfinde dieses Praxis, dass man beim Antrag auf Perso und, oder Pass Urkunden vorlegen muss, als bürgerunfreundlich!
Ich hatte zuletzt eine hitzige Diskussion mit einer Amtsleiterin, die mir auch das BMG vorgehalten hat und sie deswegen dazu berechtigt sei, dass sie Urkunden von mir verlangen dürfte.
Da ich nicht gänzlich unwissend bin, habe ich ihr bereits hier Geschriebenes vorgehalten, dass das BMG überhaupt nichts mit dem PAuswG zu tun hat.
Dann kam das Gegenargument des berechtigten Zweifels!
Dann wurde ich wild und sie sollte mir erklären, woran sie berechtigte Zweifel ausmacht!? Ich legte meinen noch gülitgen Perso vor.
Dann kam nichts.
Ich verließ das Bürgeramt und werde die Bürgermeisterin und die Gemeindevertretung über die falsche und bürgerunfreundliche Vorgehensweise informieren.
Auch werde ich die lokale Presse informieren, auch wenn das nichts bringen sollte, aber die schmeißen sich ja gerne mal auf solche "Kleinigkeiten". Zumal im Landkreis (fast!?) alle Kommunen so vorgehen!
Außerdem soll es wohl ein offizielles Anschreiben "von oben" innerhalb der Kommunen geben, in dem genau darauf Bezug genommen wird. Nur hält sich keiner dran!
Ich würde mir wünschen, dass das an die ganz große Glocke gehangen wird.
Gruß
--- End quote ---
Ich kann nur sagen, dass die Praxis der Kollegin überhaupt nicht bürgerunfreundlich und auch absolut korrekt ist.
Wird nämlich einmal ein Ausweis ausgestellt, so ist derjenige mit 100% im System, obwohl er möglicherweise gar nicht berechtigt ist, diesen zu besitzen.
Insbesondere, wenn man sich in einer neuen Behörde anmeldet und da sollte dir auch bekannt sein, dass vorher auch eine PU durchgeführt wird.
Naja aber spiel dich mal auf und zeig dein Ego.
nirvana:
--- Zitat von: Micha E am 01.06.2019 13:24 ---
--- Zitat von: nirvana am 29.05.2019 09:39 ---Servvus,
ich komme beruflich viel rum und ziehe daher oft um, entweder komplett mit Haupt- oder nur mit Nebenwohnung.
Ich empfinde dieses Praxis, dass man beim Antrag auf Perso und, oder Pass Urkunden vorlegen muss, als bürgerunfreundlich!
Ich hatte zuletzt eine hitzige Diskussion mit einer Amtsleiterin, die mir auch das BMG vorgehalten hat und sie deswegen dazu berechtigt sei, dass sie Urkunden von mir verlangen dürfte.
Da ich nicht gänzlich unwissend bin, habe ich ihr bereits hier Geschriebenes vorgehalten, dass das BMG überhaupt nichts mit dem PAuswG zu tun hat.
Dann kam das Gegenargument des berechtigten Zweifels!
Dann wurde ich wild und sie sollte mir erklären, woran sie berechtigte Zweifel ausmacht!? Ich legte meinen noch gülitgen Perso vor.
Dann kam nichts.
Ich verließ das Bürgeramt und werde die Bürgermeisterin und die Gemeindevertretung über die falsche und bürgerunfreundliche Vorgehensweise informieren.
Auch werde ich die lokale Presse informieren, auch wenn das nichts bringen sollte, aber die schmeißen sich ja gerne mal auf solche "Kleinigkeiten". Zumal im Landkreis (fast!?) alle Kommunen so vorgehen!
Außerdem soll es wohl ein offizielles Anschreiben "von oben" innerhalb der Kommunen geben, in dem genau darauf Bezug genommen wird. Nur hält sich keiner dran!
Ich würde mir wünschen, dass das an die ganz große Glocke gehangen wird.
Gruß
--- End quote ---
Ich kann nur sagen, dass die Praxis der Kollegin überhaupt nicht bürgerunfreundlich und auch absolut korrekt ist.
Wird nämlich einmal ein Ausweis ausgestellt, so ist derjenige mit 100% im System, obwohl er möglicherweise gar nicht berechtigt ist, diesen zu besitzen.
Insbesondere, wenn man sich in einer neuen Behörde anmeldet und da sollte dir auch bekannt sein, dass vorher auch eine PU durchgeführt wird.
Naja aber spiel dich mal auf und zeig dein Ego.
--- End quote ---
Auch ich kenne viele, die zum Amt sind, einen Perso beantragen wollten, keine Urkunde vorlegen konnen und wieder weggeschickt wurden. Wenn das nicht bürgerunfreundlich ist ... auch hier gibt es ja einige Stimmen, die in diese Richtung gehen.
Dass es nicht korrekt ist, wurde hier auch schon erörtert!
Es geht um berechtigte Ausnahmen. Der Großteil wohnt von Geburt an in D und sehr oft auch in einer Kommune. Dass auch z. B. irgendwelche Opas, die nen neuen Perso beantragen, die jeder kennt, soll oder muss angeblich (hier ja widerlegt!) Urkunden vorlegen!? Ja ne, is klar!
Dass irgendwelche "dunklen Gestalten", die kein deutsch können, nen Perso beantragen wollen, sich entsprechend ausweisen müssen, Urkunden vorlegen müssen ... ist selbstredend und hier ja ausdrücklich nicht gemeint!
Hier gehts nicht um irgendwelche Egos, sondern darum dass viele EMA-Mitarbeiter sich hinter falschen Vorwänden verstecken "Das ist gesetzlich so vorgeschrieben!", obwohl es gar nicht so ist. Entweder die MAs machen sich es (zu) leicht und, oder sie wissen gar nicht, was sie tun!?
Micha E:
Das Ganze nennt sich interne Verwaltungsvorschrift und die kann jede Behörde für sich selber festlegen.
nirvana:
--- Zitat von: Micha E am 02.06.2019 14:07 ---Das Ganze nennt sich interne Verwaltungsvorschrift und die kann jede Behörde für sich selber festlegen.
--- End quote ---
Sind Sie Azubi, Student ... hoffentlich nicht und hoffentlich nicht ein ausgebildeter und studierter Vfw!
Ich bin raus
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