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Rufdienst

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Tom0512:
Danke für die Antworten,

für mich heisst das jetzt das ich diesen Dienst demnächst ablehnen werde denn vergütet wird der definitiv nicht wie es im Tarifvertrag steht.

lg

MoinMoin:
Ist halt die Frage, ob du es ablehnen kannst ohne das es Arbeitsverweigerung ist.

Was du natürlich kannst, ist die korrekte tarifliche Bezahlung zu verlangen.

Auch ist die Frage, warum du daheim sitzt und nicht einfach auch mal woanders bist? Kannst doch ins Kino gehen; in die Kneipe (ohne Alk trinken), ... alles erlaubt, musst ja nur für den AG erreichbar sein.

BorisTBear:
Die Frage stellt sich, ob dies wirklich als Rufdienst bezeichnet wird?
Für mich hört sich dies nach einem sogenannten "Stand-by-Dienst" an, welcher ausserhalb des Tarifvertrags geregelt wird - zumeist in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Liegen die denn vor?

Auch ist offen, ob man tatsächlich den ganzen Tag auf einen Anruf warten muss. Gängige "Stand-by-Dienste" sehen nur ein Zeitfenster von 2-3 Stunden der Erreichbarkeit vor. Das hat der Themenersteller nicht klar aufgezeigt. Ich gehe aber von eben diesem aus, da er ja zwei Zeitstunden gutgeschrieben bekommt, wenn er nicht angerufen wird.

Verweigern würde ich da erst einmal nichts, da mit der äusserst kurzfristigen Arbeitsanordnung der AG sein Direktionsrecht wahrnehmen kann, schließlich geht es um eine betriebliche Regelung zur Sicherstellung von Mindestbesetzungen in einem (in interpretiere dies jetzt einfach mal so) kritischen Bereich.

Spid:
Da es eine abschließende, tarifliche Regelung für diesen Sachverhalt gibt, ist er weder einer Dienst- noch einer Betriebsvereinbarung zugänglich.

MoinMoin:

--- Zitat von: BorisTBear am 06.05.2019 09:32 ---Die Frage stellt sich, ob dies wirklich als Rufdienst bezeichnet wird?
Für mich hört sich dies nach einem sogenannten "Stand-by-Dienst" an, welcher ausserhalb des Tarifvertrags geregelt wird - zumeist in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Liegen die denn vor?

Auch ist offen, ob man tatsächlich den ganzen Tag auf einen Anruf warten muss. Gängige "Stand-by-Dienste" sehen nur ein Zeitfenster von 2-3 Stunden der Erreichbarkeit vor. Das hat der Themenersteller nicht klar aufgezeigt. Ich gehe aber von eben diesem aus, da er ja zwei Zeitstunden gutgeschrieben bekommt, wenn er nicht angerufen wird.

--- End quote ---
Warum sollte ein Konstrukt mit dem Nahmen  "Stand-by-Dienste"  denn keine tarifliche Rufbereitschaft sein?
Ob der AG nur 2-4 Stunden Erreichbarkeit fordert oder mehr ist doch nicht relevant.
Ist es nicht so, dass wenn jemand 4h Rufbereitschaft hat er 4hx12,5% sprich 30 Min Stunden gut geschrieben / ausgezahlt bekommt? Und bei mehr als 12h Bereitschaft dann entsprechend 2-4 Stunden (Je nach Wochentag)?

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