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Höhergruppierung geringeres Gehalt

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Mau00:
Hallo, ich wurde Anfang 2018 zur Gruppenleitung einer wohn gruppe für Kinder gemacht. Bin aus S8b Stufe 2 in S9 Stufe 2 gruppiert worden. Nun wäre ich aber letztes jahr im Oktober eigentlich in Stufe 3 gekommen, was nun mit der Einstufung in S9 nicht gemacht wurde, da die stufenlaufzeuten ja bei höhergruppierung auf 0 gesetzt werden und die Zeit in der Stufe von vorne beginnt. Vom Gehalt her stehe ich nun also schlechter dar, da S8 und S9 ja genau gleich bezahlt sind. Ich bekomme lediglich eine Gruppenleiter Zulage von ca. 100€. Das kann doch so nicht richtig sein oder?

Spid:
Doch.

Mau00:
Ist für mich unverständlich, dass ich vom Gehalt her schlechter gestellt bin, obwohl ich mehr verantwortung trage..

MoinMoin:
Kann ich nachvollziehen, war halt ein schlechtes Timing. Einfach nach vorne schauen, dann wird es halt mehr Geld geben.

Spid:
Individuelles Verständnis für tarifliche Regelungen ist für deren Geltung und der Korrektheit ihrer Anwendung unbeachtlich. Die tariflichen Regelungen sind bekannt - oder sollten es zumindest sein, wenn man ein Arbeitsverhältnis eingeht, auf das sie Anwendung finden. Mithin hätte seinerzeit vor der Einigung über die höherwertige Tätigkeit leicht eine Höhergruppierung zur Unzeit verhindert werden können.

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