Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung geringeres Gehalt
Mau00:
Ich denke nicht dass ich das dann so akzeptieren werde. Gibt es da keine Regelung besonders bei stufenaufstieg zwischen s8b und S9 da dort ja die Besonderheit vorliegt dass beide Gruppen genau die gleichen Gehälter beinhalten?
Spid:
Es gibt keine Sonderregelung für eine Höhergruppierung von S8b in S9, wohl aber die Regelung zum Garantiebetrag in §1 Abs. 4 Satz 2 und 3 der Anlage zu §56 BT-V.
Mau00:
Ja den garantiebetrag den du erwähnst bekomme ich, jedoch gleicht dieser ja nicht den Unterschied zwischen s8b Stufe 3 und S9 Stufe 2 aus.
Spid:
Das ist auch nicht sein Zweck.
Mau00:
Sondern? Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
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