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Höhergruppierung geringeres Gehalt
MrRossi:
--- Zitat von: Mau00 am 07.05.2019 11:48 ---Sondern? Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
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9-15
Spid:
--- Zitat von: Mau00 am 07.05.2019 11:48 ---Sondern?
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Die Gewährleistung eines Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung
--- Zitat von: Mau00 am 07.05.2019 11:48 ---Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
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Das ist unzutreffend.
MrRossi:
--- Zitat von: MrRossi am 07.05.2019 11:50 ---
--- Zitat von: Mau00 am 07.05.2019 11:48 ---Sondern? Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
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9-15
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korrekt ist S 9-S 17
Mau00:
Du scheinst dich ja gut auszukennen in dem Bereich, mir fehlt es an dem Wissen. Von daher wäre ich dir sehr verbunden wenn du mir einmal konkret sagen könntest, ob das alles so korrekt abgelaufen ist, ich quasi eigenverschuldet nun monatlich weniger in der Tasche habe als ohne die höhergruppierung im letzten Jahr? Und ob es irgendeine Möglichkeit gibt doch noch einen stufenaufstieg zu erzielen
Spid:
Die Höhergruppierung erfolgte stufengleich mit Garantiebetrag, das ist völlig korrekt. Machen kann man dagegen nichts, die tarifliche Regelung wurde korrekt angewandt. Vor der Zustimmung zur höherwertigen Tätigkeit hätte man etwas machen können, nun ist es zu spät. Der nächste Stufenaufstieg erfolgt durch Zeitablauf.
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