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Höhergruppierung geringeres Gehalt

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Mau00:
Okay, danke dir. Wie ist es denn nun wenn ich mich dazu entschließen würde die Gruppenleitung wieder abzugeben? Dann müsste ich ja wieder runtergestuft werden in s8b oder? Würde ich dann in Stufe 2 wieder von vorne beginnen?

Spid:
Bei einer Herabgruppierung in S8b hättest Du die bereits in S8b erreichte Stufenlaufzeit weiterhin. Der AG muß einer Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit nicht zustimmen, sondern kann die Ausübung der Gruppenleitung weiterhin verlangen.

Mau00:
Okay, das wusste ich nicht, danke. Mir bliebe dann also nur die Kündigung meines Arbeitsverträge sollte er Arbeitgeber dagegen sein mich wieder runterzugruppieren und mir die Gruppenleitung wieder zu entziehen?

Spid:
Ja.

Mau00:
Danke dir, hast mir sehr geholfen etwas ordnung in das Chaos in meinen kopf zu bringen  :)

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