Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung geringeres Gehalt
Mau00:
Da fällt mir doch noch eine kleine Frage ein: wie kommt es denn dass die Gehälter in der Stufe s8b und der S9 komplett identisch sind? Wieso dann überhaupt diese beiden Stufen?
Spid:
Bei S8b sind die Stufenlaufzeiten in Stufe 4 und 5 verlängert bzw. ist bei Fallgruppe 3 Stufe 4 die Endstufe.
Mau00:
Danke, dann würde ich mich ja auf lange Sicht besser stellen in S9 zu bleiben, allerdings ist das ja dann erst in 10 Jahren relevant, wenn man dann überhaupt noch beim selben Arbeitgeber sein sollte
MoinMoin:
OFFTOPIC:
Einmal mehr zeigt sich, dass selbst die stufengleiche HG keine gute Lösung für das Problem der Höhergruppierung zur Unzeit ist.
Ein Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung über den fiktiven Gehaltsverlauf in der alten EG hinweg wäre eine saubere Lösung gewesen.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 07.05.2019 14:23 ---OFFTOPIC:
Einmal mehr zeigt sich, dass selbst die stufengleiche HG keine gute Lösung für das Problem der Höhergruppierung zur Unzeit ist.
Ein Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung über den fiktiven Gehaltsverlauf in der alten EG hinweg wäre eine saubere Lösung gewesen.
--- End quote ---
oder das Fortlaufen der Stufenzeit wie z.B. bei Beamten ;)
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