Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung eines Bauhofleiters

<< < (5/5)

MoinMoin:
Womöglich auch einem Gericht.

DK:
Es wird wohl vor das Arbeitsgericht gehen. Mein BGM versucht jetzt noch einmal an das externe Gutachten heranzukommen, dieses hat außer der Personalabteilung noch keiner Gesehen. Mein Termin mit dem Anwalt ist kommende Woche...

MoinMoin:

--- Zitat von: DK am 09.05.2019 08:34 ---Es wird wohl vor das Arbeitsgericht gehen. Mein BGM versucht jetzt noch einmal an das externe Gutachten heranzukommen, dieses hat außer der Personalabteilung noch keiner Gesehen. Mein Termin mit dem Anwalt ist kommende Woche...

--- End quote ---
Sehr gut!

BeamterBR:

--- Zitat von: DK am 08.05.2019 15:35 ---
--- Zitat ---Wenn es eine Verwaltungstätigkeit nach Entgeltordnung Teil A Abschnitt I Ziffer 3 ist greift die Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung. Diese regelt u.a. für Schleswig-Holstein bestimmte Anforderungen an die Person.
--- End quote ---

Das ist ja genau der Punkt, laut (externer und von den Bürgermeistern unterschriebenen) Stellenbeschreibung ist es genau dieses, nur ist die Personalabteilung der Meinung die Tätigkeit ist trotzdem den handwerklichen Tätigkeiten zuzuordnen auch wenn die Vorbemerkung Nr. 2 gilt, wendet die Personalabteilung Vorbemerkung Nr.3 an. Vorbemerkung Nr. 7 ist im übrigen erfüllt.

--- End quote ---


--- Zitat von: DK am 08.05.2019 15:39 ---Durch Vertrag mit dem Amt hat die Gemeinde diese Aufgabe (leider) dem Amt übergeben.

--- End quote ---

Nur mal so eine Anmerkung am Rande. War der Bürgermeister denn auch befugt dir diese "Stellenbeschreibung" auszuhändigen? In unserem Bundesland hat der Bürgermeister den Angestellten für eine dem Amt übertragene Aufgabe nichts zu sagen. Dort haben die Angestellten dann aber im Regelfall auch einen Vertrag mit dem Amt.

Meine Empfehlung wäre auch diese Aspekte vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu beachten. Manchmal kommt es schlichtweg zu Missverständnissen bezüglich der Zuständigkeiten und auch Missverständnisse bei Gründen der Ablehnung. Bürgermeister nehmen sich meiner Erfahrung nach manchmal auch mehr heraus, als Sie im Regelfall selbst entscheiden dürften.

DK:

--- Zitat ---War der Bürgermeister denn auch befugt dir diese "Stellenbeschreibung" auszuhändigen?
--- End quote ---
Da die Personalabteilung sich nicht in der lage gesehen hat die Stelle zu Bewerten wurde die externe Firma hinzugezogen. Die Stellenbeschreibung wurde dann von der externen Firma zusammen mit der Personalleitung und mir erstellt und nach Prüfung durch das Amt, der Firma und mir von den Bürgermeistern unterschrieben, daher ist die Antwort Ja.


--- Zitat ---Dort haben die Angestellten, dann aber im Regelfall auch einen Vertrag mit dem Amt.
--- End quote ---
Bei uns nicht, mein team vor Ort ist direkt in 2 Gemeinden angestellt, ich bin der Personalvorgesetzte , der Bürgermeister ist "Dienstherr".

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version