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[Allg] DU-Versicherung als Beamter

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Hain:
Moin,

ich stimme der Aussage zu, dass jeder Aufwand und Risiko für sich bewerten muss. Der Aussage, dass es so gut wie keine Risiken gibt, stimme ich nicht zu. Bei rund 600 Beamten haben wir jedes Jahr mehrere Fälle in denen meist wegen psychischer oder Krebserkrankungen eine vorübergehende oder dauerhafte DU amtsärztlich festgestellt wurde. Zum Teil auch bei einem Lebensalter bis vierzig Jahren. Es gibt den Anspruch auf Grundversorgung, aber auch da muss jeder für sich bewerten, ob der in einem solchen Fall ausreichend ist.

Grüße
Hain

RsQ:
Ich weiß nicht, wie DU-Versicherungen sich von BU-Versicherungen abgrenzen. Aber die Abwägung zu letzteren lautet bei mir: Finger weg!

Natürlich decken die ein bedeutendes Risiko ab. Aber: BU-Versicherungen gehören auch zu jenem Bereich, der sich am meisten dagegen wehrt, in Anspruch genommen zu werden. Der Aufwand und die Nerven, Leistungen einer BU-Versicherung zu erhalten, stehen in keinem Verhältnis zu den (ohnehin recht hohen) Kosten.

MoinMoin:

--- Zitat von: RsQ am 09.05.2019 13:20 ---Ich weiß nicht, wie DU-Versicherungen sich von BU-Versicherungen abgrenzen.

--- End quote ---
Ich würde es zunächst mal so formulieren
Beamten = DU
Angestellte = BU
BU muss mehr zahlen als DU, weil Beamte von Haus aus schon eine sehr gute Absicherung durch die Mindestpension haben. Angestellte haben Hartz4 (Wenn sie alleinstehend sind) - daher wesentlich teurer.

Organisator:

--- Zitat von: RsQ am 09.05.2019 13:20 ---Ich weiß nicht, wie DU-Versicherungen sich von BU-Versicherungen abgrenzen.

--- End quote ---

DU = Dienstunfähig (wie erwerbsunfähig) = man kann gar nicht mehr arbeiten (weniger als 2 Stunden am Tag)

BU = Berufsunfähig = man kann im erlernten Beruf gar nicht merh arbeiten, in einem Verweisungsberuf aber schon. Daher ist der Streit mit der Versicherung vorprogrammiert, da letztere immer auf den Job als Pförtner verweist ;)

Eine Berufsunfähigkeit ist daher für einen Büro-Beamten aus meiner Sicht so gut wie unmöglich.

Yvonne:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.05.2019 13:24 ---Ich würde es zunächst mal so formulieren
Beamten = DU
Angestellte = BU

--- End quote ---
Formulieren kann man vieles, richtig ist es nicht unbedingt. ;)
Der wesentliche Unterschied zwischen BU und DU ist grob gesagt die Definition des Versicherungsfalls. Die DU ist für Beamte die sinnvollere Variante, denn wenn der Dienstherr die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit verfügt, muss die Versicherung leisten. Bei der BU wäre ggf. ein ärztliches Gutachten erforderlich, welches schlimmstenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Für Beamte denkbar ungünstig.
Es gibt unterschiedliche Klauseln, bessere und schlechtere. Als Laie sollte man sich vor Abschluss dringend von unabhängiger Seite beraten lassen.


--- Zitat von: MoinMoin am 09.05.2019 13:24 ---BU muss mehr zahlen als DU, weil Beamte von Haus aus schon eine sehr gute Absicherung durch die Mindestpension haben. Angestellte haben Hartz4 (Wenn sie alleinstehend sind) - daher wesentlich teurer.

--- End quote ---
Da eine Anrechnung der Ruhestandsbezüge auf die Versicherungsleistung nicht erfolgt, kann deren Höhe auch keine Auswirkung auf die zu zahlende Versicherungsprämie haben. Diese Angabe ist also nicht korrekt

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