Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] DU-Versicherung als Beamter
Yvonne:
--- Zitat von: Organisator am 09.05.2019 14:34 ---
--- Zitat von: RsQ am 09.05.2019 13:20 ---Ich weiß nicht, wie DU-Versicherungen sich von BU-Versicherungen abgrenzen.
--- End quote ---
DU = Dienstunfähig (wie erwerbsunfähig) = man kann gar nicht mehr arbeiten (weniger als 2 Stunden am Tag)
BU = Berufsunfähig = man kann im erlernten Beruf gar nicht merh arbeiten, in einem Verweisungsberuf aber schon. Daher ist der Streit mit der Versicherung vorprogrammiert, da letztere immer auf den Job als Pförtner verweist ;)
Eine Berufsunfähigkeit ist daher für einen Büro-Beamten aus meiner Sicht so gut wie unmöglich.
--- End quote ---
Nee, so passt es nicht. Siehe meinen vorigen Beitrag. Die Verweisung ist wieder ein anderes Thema.
MoinMoin:
--- Zitat von: Yvonne am 09.05.2019 14:37 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.05.2019 13:24 ---Ich würde es zunächst mal so formulieren
Beamten = DU
Angestellte = BU
--- End quote ---
Formulieren kann man vieles, richtig ist es nicht unbedingt. ;)
Der wesentliche Unterschied zwischen BU und DU ist grob gesagt die Definition des Versicherungsfalls. Die DU ist für Beamte die sinnvollere Variante, denn wenn der Dienstherr die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit verfügt, muss die Versicherung leisten. Bei der BU wäre ggf. ein ärztliches Gutachten erforderlich, welches schlimmstenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Für Beamte denkbar ungünstig.
Es gibt unterschiedliche Klauseln, bessere und schlechtere. Als Laie sollte man sich vor Abschluss dringend von unabhängiger Seite beraten lassen.
--- Zitat von: MoinMoin am 09.05.2019 13:24 ---BU muss mehr zahlen als DU, weil Beamte von Haus aus schon eine sehr gute Absicherung durch die Mindestpension haben. Angestellte haben Hartz4 (Wenn sie alleinstehend sind) - daher wesentlich teurer.
--- End quote ---
Da eine Anrechnung der Ruhestandsbezüge auf die Versicherungsleistung nicht erfolgt, kann deren Höhe auch keine Auswirkung auf die zu zahlende Versicherungsprämie haben. Diese Angabe ist also nicht korrekt
--- End quote ---
Ich wollte damit ausdrücken dass eine BU was für Angestellte ist (die können nicht dienstunfähig werden, oder irre ich mich da?) und die DU für den Beamten.
Und ein Angestellter bekommt keine Ruhestandsbezüge und ein Beamter kein Hartz 4 (nach 5 Jahren Dienstzeit. Oder irre ich mich da?
Und ein Angestellter hat einen höheren GAP von der Versicherung zu finanzieren als ein Beamter (der ja Ruhestandsbezüge erhält) um auf eine Summe X monatlich zu kommen, daher dürfte eine BU teuerer sein, weil mehr Geld gezahlt werden muss, oder sehe ich das falsch.
Wobei dass ganz ja offtopic ist ...
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 09.05.2019 14:54 ---Und ein Angestellter hat einen höheren GAP von der Versicherung zu finanzieren als ein Beamter (der ja Ruhestandsbezüge erhält) um auf eine Summe X monatlich zu kommen, daher dürfte eine BU teuerer sein, weil mehr Geld gezahlt werden muss, oder sehe ich das falsch.
--- End quote ---
2 Sachen gebe ich zu Bedenken:
- Der Angestellte erhält nicht Alg 2, sondern eine Erwerbsminderungsrente
- Der GAP ist nicht zwingend höher als beim Beamten, da es auch noch eine Betriebsrente (VBL) gibt
Yvonne:
--- Zitat von: MoinMoin am 09.05.2019 14:54 ---
Ich wollte damit ausdrücken dass eine BU was für Angestellte ist (die können nicht dienstunfähig werden, oder irre ich mich da?) und die DU für den Beamten.
Und ein Angestellter bekommt keine Ruhestandsbezüge und ein Beamter kein Hartz 4 (nach 5 Jahren Dienstzeit. Oder irre ich mich da?
Und ein Angestellter hat einen höheren GAP von der Versicherung zu finanzieren als ein Beamter (der ja Ruhestandsbezüge erhält) um auf eine Summe X monatlich zu kommen, daher dürfte eine BU teuerer sein, weil mehr Geld gezahlt werden muss, oder sehe ich das falsch.
Wobei dass ganz ja offtopic ist ...
--- End quote ---
Ich kann als Angestellter nichts mit einer DU anfangen, soweit richtig. Nichts hindert einen Beamten aber am Abschluss einer BU, auch wenn sie nicht optimal passt. Möglicherweise hat der Beamte ja keinen Versicherer für eine DU finden können.
Natürlich erhalten Angestellte keine Ruhestandsbezüge. Ggf. erhalten sie eine gesetzliche Rente, je nach den Umständen des Falles. Ansonsten "Hartz IV" bzw. Leistungen nach SGB XII.
Es wird keine Summe X (Pension+irgendetwas) versichert, sondern eine feste Monatsleistung aus der DU. Was der VN sonst noch bezieht, ist für die DU egal, vorbehaltlich Überversicherung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Yvonne am 09.05.2019 15:06 ---Es wird keine Summe X (Pension+irgendetwas) versichert, sondern eine feste Monatsleistung aus der DU. Was der VN sonst noch bezieht, ist für die DU egal, vorbehaltlich Überversicherung.
--- End quote ---
Genau und die feste Monatsleistung wird ein Mensch idR danach ausrichten was er benötigt um auf eine Summe X zu kommen.
--- Zitat von: Organisator am 09.05.2019 15:01 ---2 Sachen gebe ich zu Bedenken:
- Der Angestellte erhält nicht Alg 2, sondern eine Erwerbsminderungsrente
- Der GAP ist nicht zwingend höher als beim Beamten, da es auch noch eine Betriebsrente (VBL) gibt
--- End quote ---
Ja aber ich gebe zu bedenken:
- ich kenne diverse Menschen, bei denen die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht und sie ALG 2 zusätzliche benötigen (nur zur Info: Wenn ein EG13er 25 Jahre EG13 Gehalt bezogen hat, dann bekommt er ca. 1300€ Erwerbsminderungsrente, nach 10 Jahren ~700€)
- Leider wird der GAP immer höher sein als beim Beamten, trotz Betriebsrente (VBL), die VBL gleicht schon lange nicht mehr diesen GAP aus. (siehe oben, wie hoch ist die Mindestversorgung nach 5 Jahren ~1700€? Brutto)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version