Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Von SuE in E-Tabelle mit Höhergruppierung
Loobar:
Guten Morgen,
ich habe das Forum etwas durchforstet aber nicht die passende Antwort auf meine Frage gefunden:
Ich bin aktuell in S12 Stufe 4 eingruppiert und bin Gruppenleitung. Es soll umstrukturiert werden und eine Fachbereichsleiterstelle geschaffen werden, die mit E11 bewertet wurde. Wenn ich mich auf die Stelle bewerbe und die Stelle erhalten würde, würde ich von der SuE-Tabelle in die E-Tabelle wechseln. Behalte ich dann auch meine bisherige 4 Stufe der Stufenlaufzeit?
Welche Rechtsgrundlagen würden hier greifen?
Danke schon mal
und Schöne Grüße
Spid:
Gem. §1 Abs. 3 der Anlage zu §56 BT-V handelt es sich um eine Höhergruppierung, diese erfolgt stufengleich und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn (§17 Abs. 4 TVÖD i.V.m. §1 Abs. 3 der Anlage zu §56 BT-V).
Loobar:
Vielen Dank für die Antwort.
Gilt das auch, wenn die neue Tätigkeit eine andere, „höherwertiger“ ist?
Bei uns herrscht die Meinung dass man dann von der Stufenlaufzeit eine zurück gestuft werden darf.
Spid:
Was soll „eine andere, „höherwertiger““ sein?
MoinMoin:
--- Zitat von: Loobar am 13.05.2019 10:21 ---Bei uns herrscht die Meinung dass man dann von der Stufenlaufzeit eine zurück gestuft werden darf.
--- End quote ---
Worauf beruht diese Meinung? Alte Regelungen im Kopf? stufengleiche HG ist doch im TVöd flächendeckend engeführt worden, oder irre ich mich da?
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