Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Von SuE in E-Tabelle mit Höhergruppierung
Loobar:
Von einer Sachbearbeiterstelle auf eine Leitungsstelle.
Damit wird argumentiert. Da man dann eine neue Tätigkeit ausübt wird man zurückgestuft
nichts_tun:
§ 17 Abs. 4a.1 S. 1 TVöD ist da eindeutig, bezogen auf die Stufenregelung: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der Anlage C werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben." Ggf. werden Garantiebeträge gezahlt.
Spid:
Da im Sachverhalt nicht in eine höhere Entgeltgruppe der Anlage C höhergruppiert wird, ist das unbeachtlich. Wie von mir ausgeführt, folgt aus §17 Abs. 4 TVÖD i.V.m. §1 Abs. 3 der Anlage zu §56 BT-V die stufengleiche Höhergruppierung.
Öffi 123:
--- Zitat von: Loobar am 10.05.2019 07:32 ---Guten Morgen,
ich habe das Forum etwas durchforstet aber nicht die passende Antwort auf meine Frage gefunden:
Ich bin aktuell in S12 Stufe 4 eingruppiert und bin Gruppenleitung. Es soll umstrukturiert werden und eine Fachbereichsleiterstelle geschaffen werden, die mit E11 bewertet wurde. Wenn ich mich auf die Stelle bewerbe und die Stelle erhalten würde, würde ich von der SuE-Tabelle in die E-Tabelle wechseln. Behalte ich dann auch meine bisherige 4 Stufe der Stufenlaufzeit?
Welche Rechtsgrundlagen würden hier greifen?
Danke schon mal
und Schöne Grüße
--- End quote ---
Spid:
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