Autor Thema: Sekretärin mit Bachelor  (Read 17840 times)

dmmx

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #30 am: 16.05.2019 15:31 »
Dann sind also die meisten Ärzte zu hoch eingruppiert? ;-?
Spaß beiseite: so lange die Tätigkeiten sauber (als AV)  voneinander abgegrenzt sind, ist das sicher korrekt. Wenn der TB aber selbst entscheiden muss, wann er welche Kenntnisse und Fertigkeiten einzusetzen hat bzw. dies nicht von Vorneherein klar ist, wird es nach der Rechtsprechung des BAG schwierig, die niedrigere Eingruppierung zu halten. Stichwort: Vorhaltung von Kenntnissen und Fertigkeiten.

Spid

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #31 am: 16.05.2019 15:47 »
Nein.

nichts_tun

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #32 am: 16.05.2019 19:39 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn eine auszuübende Tätigkeit zu 40% die Qualifikation eines Arztes erfordert und zu 60% die eines Krankenpflegers, ist man als Krankenpfleger eingruppiert und die Qualifikation als Arzt kann gefordert werden.

Das ist so aber nicht ganz korrekt. Sofern Tätigkeiten vorliegen, die zwingend eine Ausbildung bzw. eine entsprechende Approbation als Arzt erfordern, sollte kein Beschäftigter, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, mit diesen auszuübenden Tätigkeiten betraut werden.

Dann sind also die meisten Ärzte zu hoch eingruppiert? ;-?
Spaß beiseite: so lange die Tätigkeiten sauber (als AV)  voneinander abgegrenzt sind, ist das sicher korrekt. Wenn der TB aber selbst entscheiden muss, wann er welche Kenntnisse und Fertigkeiten einzusetzen hat bzw. dies nicht von Vorneherein klar ist, wird es nach der Rechtsprechung des BAG schwierig, die niedrigere Eingruppierung zu halten. Stichwort: Vorhaltung von Kenntnissen und Fertigkeiten.

Welche Rechtsprechung ist gemeint?

Spid

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #33 am: 16.05.2019 19:56 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn eine auszuübende Tätigkeit zu 40% die Qualifikation eines Arztes erfordert und zu 60% die eines Krankenpflegers, ist man als Krankenpfleger eingruppiert und die Qualifikation als Arzt kann gefordert werden.

Das ist so aber nicht ganz korrekt. Sofern Tätigkeiten vorliegen, die zwingend eine Ausbildung bzw. eine entsprechende Approbation als Arzt erfordern, sollte kein Beschäftigter, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, mit diesen auszuübenden Tätigkeiten betraut werden.


Aus tariflicher Sicht wäre das nicht zu beanstanden. Da kann eine auszuübende Tätigkeit als Arzt auch einem intelligenzgeminderten Schulabbrecher mit krankhafter Neigung zur physischen Schädigung von Menschen übertragen werden. Er wäre halt in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.

Max

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #34 am: 16.05.2019 21:20 »
Ich habe einen Bachelorablschuss (BBA) und bin in der E5/3 eingruppiert. [...] ich "nur" als Sekretärin eingestellt bin? ???
Off topic: Genau darum ärgern mich diese ganzen Gender Pay Gap Meldungen so sehr. Frauen werden nicht benachteiligt, sondern benachteiligen sich selbst. Vehement wird in qualifikationsunangemessene Jobs gedrängt und hinterher wird sich über die Ungerechtigkeit beklagt.
Erinnert mich auch an ein früheres Gespräch mit Abteilungskolleg'Innen (nicht öD). Keine einzige der Damen hat ihr Gehalt verhandelt und alle waren überrascht,  dass die Jungs die Höhe des Gehalts ansprachen und somit auch mehr bekamen als sie.

nichts_tun

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #35 am: 16.05.2019 21:39 »
Aus tariflicher Sicht wäre das nicht zu beanstanden. Da kann eine auszuübende Tätigkeit als Arzt auch einem intelligenzgeminderten Schulabbrecher mit krankhafter Neigung zur physischen Schädigung von Menschen übertragen werden. Er wäre halt in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.

Mir ist schon klar, wie das tariflich laufen würde...nur: wenn jemand zu  40% seiner auszuübenden Tätigkeiten Menschen chirugisch aufschneidet und wieder zusammen näht und die restlichen 60% als Hausmeister beschäftigt ist, sollte er dennoch die ärztliche Ausbildung haben.

Off topic: Genau darum ärgern mich diese ganzen Gender Pay Gap Meldungen so sehr. Frauen werden nicht benachteiligt, sondern benachteiligen sich selbst. Vehement wird in qualifikationsunangemessene Jobs gedrängt und hinterher wird sich über die Ungerechtigkeit beklagt.
Erinnert mich auch an ein früheres Gespräch mit Abteilungskolleg'Innen (nicht öD). Keine einzige der Damen hat ihr Gehalt verhandelt und alle waren überrascht,  dass die Jungs die Höhe des Gehalts ansprachen und somit auch mehr bekamen als sie.

Das Phänomen ist allerdings schon länger bekannt.

Grumbakiechel

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #36 am: 18.05.2019 03:43 »
..., und dafür aber Leute mit Fachstudium bevorzuge, weil sie schneller eingearbeitet sind und (freiwillig) genauer und gründlicher arbeiten als sie müssten,......

Ui, das ist aber eine böse Unterstellung, da ist wohl jemand der Meinung, nur wer ein Studium vorzuweisen hat, scheint ordentlich zu arbeiten..... Niemand wird gezwungen, sich auf so eine Stelle zu bewerben und wenn man schlau ist (was so sein muss, weil man ja studiert hat und somit ja gefühlt per se genauer und gründlicher arbeiten kann als jemand der "nur" eine Ausbildung hat), sollte man in der Lage sein, dank Google heraus finden zu können, wie die in der Ausschreibung genannte Eingruppierung sich auf dem Konto niederschlägt.

P.S.: Ich mag keine Menschen, die glauben, nur aufgrund der Tatsache, dass sie ein Studium absolviert haben, seien sie was Besseres als andere, und vor allem das Vorurteil schüren, sie seien deshalb intelligenter. Es gibt im Forum reihenweise "Studierte", die nicht mal in der Lage sind, drei fehlerfreie Sätze zu schreiben, soviel also dazu.

dmmx

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #37 am: 20.05.2019 08:48 »
Zitat

Welche Rechtsprechung ist gemeint?

https://www.seminare-krasemann.de/wp-content/uploads/2016/02/BAG-Rechtsprechung-Arbeitsvorgang.pdf

"BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13


Orientierungssatz:

1. Bei der Bestimmung eines Arbeitsvorgangs im tariflichen Sinne können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden. Einer Zusammenfassung von Einzeltätigkeiten und Arbeitsschritten, die theoretisch gesondert tariflich unterschiedlich bewertet werden können, steht dem nicht entgegen. Sie ist aber nicht möglich, wenn die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein tatsächlich organisatorisch voneinander getrennt sind. Die bloße Möglichkeit hierzu reicht nicht aus.

2. Eine tatsächliche organisatorische Trennung liegt nicht vor, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen - tariflich bedeutsamen - Schwierigkeitsgrad die Tätigkeit aufweist.

3. Die tarifliche Bewertung erfolgt im Anschluss an die Bestimmung der Arbeitsvorgänge und bezieht sich jeweils auf einen Arbeitsvorgang im Ganzen."

Hypothetischer Fall:
Notarzt bei einer öffentlichen Veranstaltung, der zu 60% von mir aus Schürfwunden mit Desinfektion und Pflaster versorgt. Das kann ein Sanitäter auch. Dennoch muss der Behandelnde das Wissen vorhalten, was zu tun ist, wenn mehr als eine Schürfwunde vorliegt, zumal wenn er alleine arbeitet und "schwierigere" Fälle nicht abgeben kann. Man darf also hier  nicht "leichte" und "schwierige" Fälle aufspalten, da diese von vorneherein nicht unterscheidbar und organisatorisch nicht voneinander getrennt.

« Last Edit: 04.05.2020 13:38 von Admin »

Spid

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #38 am: 20.05.2019 09:06 »
Das ist so zutreffend wie es die angezweifelte Behauptung nicht belegt.

Mask

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #39 am: 20.05.2019 16:10 »
Aus einer aktuellen Ausschreibung einer großen, hessischen (Fach)Hochschule

Ihr Profil:
abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder
Verwaltungsbereich oder mit Bachelor-Abschluss;
Bereitschaft zur Einarbeitung in die Software "Antrago";
mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung, idealerweise Erfahrungen im Hochschulbetrieb;
Sicherer Umgang mit MX Office;
sorgfältige, termingerechte Arbeitsweise, Verlässlichkeit und Organisationsgeschick;
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, gute Kenntnisse in Englisch;
Teamgeist und freundliche Umgangsformen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TV-Hessen.

Gruselig, aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...

MoinMoin

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #40 am: 20.05.2019 16:31 »
Gruselig,
Nee finde ich nicht, ne Ausschreibung kann doch immer ein wünsch dir was sein. (Solang es gewünscht wird und nicht gefordert
Zitat
aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...
das ist grusselig, wenn Bsc Menschen die Stelle nehmen, denn dann haben die für nix studiert.
Aber andererseits, da ja eigentlich jeder heute studiert, ist es dann auch egal.

Organisator

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #41 am: 20.05.2019 17:02 »
das ist grusselig, wenn Bsc Menschen die Stelle nehmen, denn dann haben die für nix studiert.
Aber andererseits, da ja eigentlich jeder heute studiert, ist es dann auch egal.

Ich finde das ehrlich gesagt gar nicht so schlimm. Es gibt BSc - Leute, denen eine BSc-Tätigkeit nicht unbedingt liegt, sie machen lieber Tätigkeiten auf Berufsausbildungsnieveau und sind glücklich. Von daher kann man den um eine Ebene Überqualifizierten durchaus die Möglichkeit geben.

P.S. Es gibt auch Abiturienten, die lieber eine Berufsausbildung machen statt zu studieren ;)

MoinMoin

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #42 am: 20.05.2019 18:00 »
das ist grusselig, wenn Bsc Menschen die Stelle nehmen, denn dann haben die für nix studiert.
Aber andererseits, da ja eigentlich jeder heute studiert, ist es dann auch egal.

Ich finde das ehrlich gesagt gar nicht so schlimm. Es gibt BSc - Leute, denen eine BSc-Tätigkeit nicht unbedingt liegt, sie machen lieber Tätigkeiten auf Berufsausbildungsnieveau und sind glücklich. Von daher kann man den um eine Ebene Überqualifizierten durchaus die Möglichkeit geben.
Klar, habe ich auch kein Problem mit, schade nur, dass sie zur Selbstverwirklichung ein teures Studium benötigten.
Ich habe meinen Studenten in den ersten beiden Semestern versucht dies klar zu machen.
Zitat
P.S. Es gibt auch Abiturienten, die lieber eine Berufsausbildung machen statt zu studieren ;)
Ist ja auch kein Widerspruch in sich, es gibt ja Ausbildungsberufe, die nehmen nur Abiturenten

Pan Tau

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #43 am: 20.05.2019 22:29 »
Der Normalfall ist wohl eher ein Bachelor mit Sekretärin.... :)

JC83

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #44 am: 21.05.2019 08:11 »
Aus einer aktuellen Ausschreibung einer großen, hessischen (Fach)Hochschule

Ihr Profil:
abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder
Verwaltungsbereich oder mit Bachelor-Abschluss;
Bereitschaft zur Einarbeitung in die Software "Antrago";
mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung, idealerweise Erfahrungen im Hochschulbetrieb;
Sicherer Umgang mit MX Office;
sorgfältige, termingerechte Arbeitsweise, Verlässlichkeit und Organisationsgeschick;
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, gute Kenntnisse in Englisch;
Teamgeist und freundliche Umgangsformen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TV-Hessen.

Gruselig, aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...

"Jeden Morgen steht ein anderer Dummer auf"

Vergleichbar gruselig ist im Übrigen die grassierende Falschverwendung von "scheinbar" und "anscheinend".  ;)