Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung Garantiebetrag

<< < (4/6) > >>

Flausi:
Die stufengleiche Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVÖD gilt erst ab 01.03.2017 . Dein AG beruft sich darauf, dass sie dich nach der neuen Entgeltordnung die ab 01.01.2017 gilt, eingruppieren.

Darauf würd ich mich nicht einlassen. Entscheident ist dein Antrag, den du im Juli 2017 gestellt hast und zu diesem Zeitpunkt musst du Stufengleich höhergruppiert werden.

Viel Erfolg!!

Flausi:
Gutes Argument Spid ;D

Stufengleiche Höhergruppierung erst ab 01.03.2017:

https://www.bib-info.de/fileadmin/media/Dokumente/Kommissionen/Kommission%20Eingruppierung%20und%20Besoldung/Tarif_und_Besoldungsrecht/Gemeinden/5_HoegrVerf___17__4__VKA_alt_neu_Vs2.pdf

Lars73:
Der Antrag wirkt auf den 1.1.2017 zurück. Dort fanden die alten Regeln der Höhergruppierung Anwendung.

Spid:
Minimale Kenntnisse des Tarifrechts genügen, um zu wissen, daß es nur einen Antrag auf Höhergruppierung gibt und dieser - wie von @Lars73 zutreffend ausgeführt - stets auf den 01.01.17 zurückwirkt. Die Lesekompetenz eines Grundschülers aus Bremen genügt, um den Beiträgen in diesem Thread entnehmen zu können, daß die betragsmäßige Höhergruppierung zu diesem Zeitpunkt ebenso in die E10/4 führt. Mithin war Dein Beitrag, @Flausi, schlicht Bullshit - und das die st noch vornehm ausgedrückt. Einfach das Nuhrsche Gesetz beachten!

MoinMoin:

--- Zitat von: Edding2019 am 21.05.2019 10:30 ---Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?

--- End quote ---
Erstens das Geld der s4 einfordern.
zweitens dir den Rechenweg, den die nulpen genommen haben schriftlich erklären lassen.

Da wird man dann erkennen können, dass sie fälschlicherweise die 9c ignoriert haben.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version