Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Garantiebetrag
Edding2019:
Also ich werde erstmal Widerspruch gegen die Stufe einlegen, will schon, dass ich in Stufe 4 bleibe/komme.
Mal schauen, wie die reagieren werden...
Meint ihr ich sollte schon mal vorab zu einem Rechtsanwalt?
Spid:
Im Arbeitsrecht existiert das Instrument des Widerspruchs nicht.
yx96:
--- Zitat von: Spid am 21.05.2019 21:11 ---Im Arbeitsrecht existiert das Instrument des Widerspruchs nicht.
--- End quote ---
Blödsinn! Natürlich gibt es auch im Arbeitsrecht das Instrument des Widerspruchs. Im konkreten Fall zwar nicht aber z. B. beim Betriebsübergang (§ 613a Abs. 6 BGB). Oder im kollektiven Arbeitsrecht (§ 102 Abs. 3 BetrVG).
MoinMoin:
--- Zitat von: Edding2019 am 21.05.2019 21:03 ---Also ich werde erstmal Widerspruch gegen die Stufe einlegen, will schon, dass ich in Stufe 4 bleibe/komme.
Mal schauen, wie die reagieren werden...
Meint ihr ich sollte schon mal vorab zu einem Rechtsanwalt?
--- End quote ---
Du musst rechtskräftig deine Gehalt der Stufe 4 einfordern, damit es nach §37 auch rückwirkend gezahlt wird!
Edding2019:
Ich habe mich mal intern informiert und folgende Antwort bekommen:
Meine Kommentare für euch
• zum 01.01.2017 wurden Sie in die Entgeltgruppe 9b Stufe 4 übergeleitet. In Stufe 4 war ich bis Juli
• Anschließend haben Sie einen Antrag auf Höhergruppierung nach der Neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 gestellt.
• Die Stellenbewertung ergab nach Einspruch eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2 rückwirkend zum 01.01.2017 (Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik - Entgeltordnung VKA zum TVöD).
• Für die Höhergruppierung gilt der alte § 17 Abs. 4 TVöD, mit einer „betragsmäßigen“ Höhergruppierung d.h. Sie werden in der Entgeltgruppe 10 derjenigen Stufe zugeordnet in der Sie mindestens Ihr bisheriges Tabellenentgelt (Tabelle Stand 01.01.2017) erhalten, das wäre Stufe 3. Während der Stufenlaufzeit der Stufe 3 ab 01.01.2017 erhalten Sie zusätzlich einen Garantiebetrag von 92,22 € für die nächsthöhere Entgeltgruppe 10 (die Entgeltgruppe 9c gibt es nicht für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik).vom Garantiebetrag steht nichts im Schreiben
Die Höhergruppierung hat auf jeden Fall langfristig finanziell positive Auswirkungen.Weiß ich
Es ist möglich, dass Sie durch die Stufe 5 in Entgeltgruppe 9b zu viel ausgezahlt bekommen haben. Ja, dann müssen Sie die Überzahlung zurückzahlen.Alles auf einmal?
Einzig die Ausschlussfrist nach § 37 TVöD könnte greifen „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden“. Es könnte argumentiert werden, dass die Personalabteilung hätte darauf achten müssen, dass Sie im laufenden Verfahren nicht der Stufe 5 zugeordnet werden, da gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch daraus entstehen kann. Was heißt das? Was ist diese Ausschlussfrist und ab wann gilt die?
Ob die Personalabteilung derselben Rechtsauffassung ist kann ich allerdings nicht sagen. Wird es so gesehen, müssten Sie nur sechs Monate ab Zahlungsaufforderung zurückzahlen.Also wenn ich Glück habe, muss ich die letzten sechsMonate zurückzahlen? Was ist wenn ich gar keine Aufforderung bekomme?
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