Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verlust der Nachzahlungsansprüche bei Wechsel des Dienstortes
Zielinger:
Hallo Zusammen - bin der Neue :)
Hab natürlich gleich mal eine Frage:
Ich bin Ordnungspolizeibeamter in einer hessischen Kommune.
Nach Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung ab 01.01.17 stellte ich einen Antrag auf Überleitung von der "alten" EG8 in die EG 9a. Hierzu habe ich bis heute keinen positiven oder negativen Bescheid bekommen, da ein Kollege aktuell noch gegen die Dienststellenleitung auf Eingruppierung in die EG 9 klagt, Klage läuft seit 2015. Macht ja nichts, ich habe ja Anspruch auf Nachzahlung seit 01.01.17, wenn seine Klage positiv verläuft und wir alle Übergeleitet werden sollten.
Mein Problem ist nun jedoch: Ich wechsle meinen Dienstort und bin ab 01.08.19 in einer anderen Stadt als Stadtpolizist (mit EG 9a) tätig. Verliere ich mit der Kündigung meinen Anspruch auch Nachzahlung für den Zeitraum 01.01.17 - 31.07.19? Muss ich eventuell in meinem Kündigungsschreiben einen Satz einbauen, damit der Anspruch erhalten bleibt?
Bitte helft mir :)
Liebe Grüße
Spid:
Sofern Du Deine aus einer Höhergruppierung auf Antrag resultierenden Ansprüche nicht geltend gemacht hast, sind diese aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist 6 Monate nach ihrem jeweiligen Entstehen verfallen.
Zielinger:
Ich habe meine Überleitung fristgerecht am 03.08.17 beantragt
Spid:
Sofern Du einen Antrag auf Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA stellen konntest und gestellt hast, bist Du seit Eingang des Antrags beim AG entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Ansprüche für die Zeit bis zur Antragstellung entstanden zu eben diesem Zeitpunkt, die Ansprüche in der Zeit seitdem zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Gehaltszahlung. Aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfielen die Ansprüche jeweils 6 Monate nach ihrem jeweiligen Entstehen, sofern sie nicht geltend gemacht wurden. Ein Antrag auf Höhergruppierung stellt regelmäßig nicht eine solche Geltendmachung dar.
Zielinger:
Vielen Dank für deine Antwort. Ist natürlich ungünstig - woraus ergeht der Verfall der Ansprüche? Das heißt ich habe nur Anspruch auf die letzten 6 Monate? Wie mache ich meine Ansprüche geltend?
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