Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung Ingenieur
MoinMoin:
--- Zitat von: Lars73 am 25.05.2019 09:17 ---"Und wenn einer sagt, wir haben keine EG13 Stelle, dann antwortest du, dass das tariflich unbeachtlich ist."
Was nichts daran ändert, dass man haushaltsrechtlich dann die Aufgaben nicht übertragen darf.
Allerdings ist für ein befristetes Arbeitsverhältnis grundsätzlich kein Stelle sondern nur das nötige Geld erforderlich. Soweit es allerdings ein längeres Projekt ist braucht man ggf. doch Stellen (oder andere Verpflichtungsermächtigungen oder haushaltsrechtliche Flexibilisierungsmöglichkeiten) um den Vertrag für den Zeitraum schließen zu können.
--- End quote ---
Wenn der AG sich verkalkuliert hat bei seinem Projekt, dann ist das sein Pech und begründet nicht eine untertarifliche Bezahlung!
Lars73:
Natürlich nicht. Nur ist das Ergebnis halt, dass es bei E10 bliebt (und man E10 Aufgaben machen sollte). Formal geht es hier um die Übertragung von Aufgaben nach E13. Dein Argument greift nur wenn die Aufgaben schon übertragen sind. Allerdings wird bei einem großer Arbeitgeber wie eine Uni wird befristet immer die Differenz E10 zu E13 finanzieren können. Notfalls halt erst mal nur fürs aktuelle Jahr und fürs nächste Jahr wird es dann wenn der Haushalt verabschiedet ist verlängert.
MoinMoin:
Eben. Und das verschi*** Verhalten dieser Verwaltungen auf dem Rücken der MA ist asozial.
Wenn die Arbeit für E13 da und notwendig ist, dann muss sie bezahlt werden oder das Projekt muss sterben. Ganz einfach ist das für den betroffenen MA nicht, aber da muss man halt mal Rückgrat zeigen, sonst passiert da nichts!
oder sich halt unter Wert verkaufen und es dabei belassen.
Deswegen empfehle ich auch, die Schäden die durch die nicht Übertragung der Tätigkeiten entstehen zu dokumentieren und den Verantwortlichen (der Personalabteilung bzw. den Vorgesetzten) anlasten.
Die einen wollen nicht zahlen, der andere hat bei der Projektkalkulation versagt.
Max:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.05.2019 10:41 ---Eben. Und das verschi*** Verhalten dieser Verwaltungen auf dem Rücken der MA ist asozial.
--- End quote ---
Für mich liest sich das so, als ob der Verantwortliche schlichtweg die falsche Stelle bei der Projekt-Antragstellung kalkuliert hat. Der Verwaltung würde ich das gar nicht anlasten. Wenn der TE nun E13 bezahlt wird, ist zum Projektende noch Vertragslaufzeit, aber kein Budget mehr da und man kann wohl schlecht hier den Präzedenzfall schaffen, dass die Verwaltung ungedeckte Projekte auffängt. Der einzige Weg, falls der Verantwortliche keine anderen Mittel zur Querfinanzierung hat, ist das Festhalten an den übertragenen E10 Tätigkeiten, und letztendlich muss der TE sich halt auch mehr an den übertragenen Tätigkeiten orientieren.
--- Zitat von: MoinMoin am 25.05.2019 10:41 ---Deswegen empfehle ich auch, die Schäden die durch die nicht Übertragung der Tätigkeiten entstehen zu dokumentieren und den Verantwortlichen (der Personalabteilung bzw. den Vorgesetzten) anlasten.
Die einen wollen nicht zahlen, der andere hat bei der Projektkalkulation versagt.
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Der Verwaltung bzw. der Personalabteilung dürfte das zurecht egal sein und ich sehe wirklich nicht warum sie in der Pflicht stehen, zahlen zu müssen (von welchem Budget?). Aus Verwaltungssicht passt alles. E10 Mittel da, E10 Tätigkeiten übertragen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Max am 25.05.2019 12:25 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 25.05.2019 10:41 ---Eben. Und das verschi*** Verhalten dieser Verwaltungen auf dem Rücken der MA ist asozial.
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Für mich liest sich das so, als ob der Verantwortliche schlichtweg die falsche Stelle bei der Projekt-Antragstellung kalkuliert hat. Der Verwaltung würde ich das gar nicht anlasten. Wenn der TE nun E13 bezahlt wird, ist zum Projektende noch Vertragslaufzeit, aber kein Budget mehr da und man kann wohl schlecht hier den Präzedenzfall schaffen, dass die Verwaltung ungedeckte Projekte auffängt. Der einzige Weg, falls der Verantwortliche keine anderen Mittel zur Querfinanzierung hat, ist das Festhalten an den übertragenen E10 Tätigkeiten, und letztendlich muss der TE sich halt auch mehr an den übertragenen Tätigkeiten orientieren.
--- Zitat von: MoinMoin am 25.05.2019 10:41 ---Deswegen empfehle ich auch, die Schäden die durch die nicht Übertragung der Tätigkeiten entstehen zu dokumentieren und den Verantwortlichen (der Personalabteilung bzw. den Vorgesetzten) anlasten.
Die einen wollen nicht zahlen, der andere hat bei der Projektkalkulation versagt.
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Der Verwaltung bzw. der Personalabteilung dürfte das zurecht egal sein und ich sehe wirklich nicht warum sie in der Pflicht stehen, zahlen zu müssen (von welchem Budget?). Aus Verwaltungssicht passt alles. E10 Mittel da, E10 Tätigkeiten übertragen.
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Ja, sehe ich auch so das die Projektplanung hier was falsch gemacht hat.
Nur zu sagen es nicht der Verwaltung anzulasten ist etas kurz gesprungen.
Ich kann es auch anders Formulieren: Der AG hat sich verkalkuliert und muss es ausbaden.
Die Verwaltung ist auch dazu da die Fehler der MA (also dem Planer des Projektes) zu verwalten.
Und die Verwaltung hat die Verantwortung den Verantwortlichen Lösungen anzubieten.
a) Der AG schliesst die Lücke mittels Einsatz des vom der Verwaltung verwaltendes Geld, hier muss die Verwaltung ermitteln, ob und woher sie dieses Geld "zaubert" und ob und wie hoch der Schaden in Fall b ist.
b) Der AG macht es nicht und beschließt damit u.U ein scheitern des Projektes.
Frage: Wer innerhalb des AGs kann obiges entscheiden? Eher die Verwaltung, denn nur die kann die Tätigkeiten ändern, bzw. Querfinanzieren, ergo muss sie in ide Büd und den Fehler ausbügeln.
Deswegen hilft da nur, der Verwaltung klar zu machen, dass es aufgrund ihrer Entscheidung den Fehler nicht auszubügeln zu entsprechenden Konsequenzen kommt.
Klar der Fehler ist (u.U.) nicht in der Verwaltung passiert, aber nur die können es korrigieren.
Man (der AG als ganzes, also die Verwaltung und der Projektplaner) muss dann sagen:
Sorry wir haben uns mit Tätigkeiten für das dem Personal verschätzt, wir haben den richtigen Mann/Frau der die Tätigkeiten ausüben könnte, er darf es nur nicht, da wir ihn nicht dafür bezahlen wollen/können.
Daher können die Projektziele nicht erreicht werden.
So sollte es laufen.
Diese Verantwortung muss sehr wohl die Verwaltung mittragen, denn nur sie kann da entgegen steuern!
und nicht auf den Rücken des pflichtbewussten unterbezahlten MA.
Deswegen @inschenör:
Erzeuge den Sachdruck bei deinem Vorgesetzen und der Verwaltung, in dem du darauf hinweist, wieso und warum an welcher Stelle das Projekt schlecht läuft und scheitern könnte, du aber das Ruder rumreissen könntest, wenn man dir entsprechende Tätigkeiten überträgt.
Denn die Brauchen ja auch was schriftliches mit dem sie die Geld locker machen können.
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