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Kündigungsfrist bei zwei Arbeitgebern im TvÖD

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djlocke:
Guten Tag,

Ich habe für Firma A 5 Jahre im Öffentlichendienst gearbeitet Vertrag TvÖD Kommunen. Nun Arbeite ich für Firma B im TVöD S. Somiert sich meine Kündigungszeit da bei Arbeitgeber dem TvÖD Angehören?

Vielen Dank für die Hilfe schonmal.

TV-Ler:

--- Zitat von: djlocke am 27.05.2019 08:39 ---Somiert sich meine Kündigungszeit da bei Arbeitgeber dem TvÖD Angehören.

--- End quote ---
Nein.

djlocke:
Danke! Aber vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Durch die 5 Jahre bei Arbeitgeber A hätte ich 3 Monate zum Quartalsende Kündigungsfrist. Da ich beim neuen Arbeitgeber B  2 Jahre bin nur 6 Wochen zum Quartalsende. Also zählen die 6 Wochen?

TV-Ler:

--- Zitat von: djlocke am 27.05.2019 09:19 ---Danke! Aber vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Durch die 5 Jahre bei Arbeitgeber A hätte ich 3 Monate zum Quartalsende Kündigungsfrist. Da ich beim neuen Arbeitgeber B  2 Jahre bin nur 6 Wochen zum Quartalsende. Also zählen die 6 Wochen?

--- End quote ---
Für die Kündigungsfrist kommt es auf die Beschäftigungszeit an.
Beschäftigungszeit ist gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

"Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist."

D.h. die Beschäftigungszeit bei deinem vorherigen Arbeitgeber ist für die Kündigungsfrist nicht relevant.

djlocke:
Ok. super Besten Dank für die Hilfe!

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