Wahlhelfer aus der Behörde

Begonnen von Andre As, 29.05.2019 11:40

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BAT

Zitat von: Spid am 10.06.2019 17:51
Nutzt man nur hier für parallel stattfindende Wahlen gemeinsame Wahlvorstände?

Wir haben auf jeden Fall teils mehrere Wahlbezirke. Aufgrund der stark ansteigenden Teilnahme an der Briefwahl wird das aber seltener.


Spid

Und man bestimmt die Wahlbezirke parallel stattfindender Wahlen nicht deckungsgleich miteinander, so daß man gleiche Wahllokale mit gleichen Wahlvorständen für alle parallel stattfindenden Wahlen nutzen kann?

Schmitti

Zitat von: Pelzo am 08.06.2019 11:16
Ich kann nur empfehlen, selbst zu kandidieren. Dann wird man auch nicht mehr herangezogen  und trägt auch zur Demokratie bei.
Blödsinn. Auf kommunaler Ebene sind gerade die Kandidaten geradezu prädestiniert dazu, den Wahltag im Wahlvorstand zu verbringen. Und es gibt nur sehr wenige Einschränkungen, welche Kandidaten bestimmte Funktionen dabei nicht ausüben dürfen.

RsQ

Zitat von: Schmitti am 12.06.2019 12:01
Auf kommunaler Ebene sind gerade die Kandidaten geradezu prädestiniert dazu, den Wahltag im Wahlvorstand zu verbringen.
Ist das so? Ich habe noch nie davon gehört, bzw. scheint es kein Massenphänomen zu sein. Und auf (sehr) lokaler Ebene mag das auch kein Problem sein.

Aber ich stelle mir gerade den Bürgermeister-Kandidaten einer Klein- oder mittelgroßen Stadt vor, der nach der ersten Prognose nicht für Jubelbilder und Pressestimmen zur Verfügung steht, weil er Stimmen auszählen muss ...  ;D  Das klingt jetzt nicht so, als wäre das in der Praxis allzu verbreitet.

was_guckst_du

...vor dem Wahllokal darf das Plakat mit seinem Konterfei nicht stehen, aber drinnen sitzt er in voller Pracht am Tisch?...ist doch Blödsinn!...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

Z.B. KWG LSA
§ 13(2) "Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben."

Skedee Wedee

Ich habe auch noch nicht erlebt, dass ein Wahlbewerber im Wahlvorstand tätig sein darf. Zumindest in Ba-Wü ausgeschlossen.


BAT

Zitat von: Spid am 11.06.2019 13:06
Und man bestimmt die Wahlbezirke parallel stattfindender Wahlen nicht deckungsgleich miteinander, so daß man gleiche Wahllokale mit gleichen Wahlvorständen für alle parallel stattfindenden Wahlen nutzen kann?

Wir sind als Kreisbehörde nur mit der Briefwahl befasst. Die Europawahl wurde hier ausgezählt, die gleichzeitig stattfindende Landratswahl bei den Gemeinden. Ich denke, daß die Wahlvorstände ebenda genau wie die Wahllokale deckungsgleich waren.