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[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?

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Spid:
Nein.

Ella Z:

--- Zitat von: Spid am 16.08.2019 14:43 ---Ob ein Antrag auf Höhergruppierung sinnvoll wäre, läßt sich ohne Kenntnis der Fallgruppe beurteilen. Die Kenntnis der Fallgruppe ist erforderlich, um beurteilen zu können, ob ein solcher Antrag überhaupt gestellt werden kann.

--- End quote ---

Woran kann ich selbst mit Kenntnis der Fallgruppe erkennen, ob es Sinn macht, einen Antrag zu stellen?
In z.B. bin in der E11 Fallgruppe3...

Spid:
Die Kenntnis der Fallgruppe ist für die Beurteilung, ob ein Antrag auf Höhergruppierung Sinn macht, völlig unbeachtlich. Ob überhaupt ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden kann, ist hingegen nur aufgrund der Fallgruppe zu beurteilen. Dazu muß man lediglich schauen, ob das Tätigkeitsmerkmal der derzeitigen Entgeltgruppe und Fallgruppe in Anlage 4 zur Tarifeinigung einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet ist.

Ella Z:

--- Zitat von: Spid am 16.08.2019 16:41 ---Die Kenntnis der Fallgruppe ist für die Beurteilung, ob ein Antrag auf Höhergruppierung Sinn macht, völlig unbeachtlich. Ob überhaupt ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden kann, ist hingegen nur aufgrund der Fallgruppe zu beurteilen. Dazu muß man lediglich schauen, ob das Tätigkeitsmerkmal der derzeitigen Entgeltgruppe und Fallgruppe in Anlage 4 zur Tarifeinigung einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet ist.

--- End quote ---

Bitte seht es einer Unwissenden nach, wenn ich noch mal nachfrage:
In der Anlage 4 zur Tarifeinigung taucht in keiner Entgeltstufe die Fallgruppe 3 auf.

Bedeutet dies, dass ich keinen Antrag stellen kann?

Spid:
Nein.

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