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Zulagen bei ausgefallenen (geplanten) Diensten

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Carnie:
Um das ganze hier mal vorran zu bringen stelle ich mal die "richtige" Frage. Was ist wenn der Mitarbeiter am Samstag bereits 60 Stunden gearbeitet hat. Steht ihm dann für den Sonntag eine Entschädigung zu, da er sich den Tag für seine Bereitschaft freigehalten hat die er ja nun nicht antreten kann. 

Spid:
Inwiefern sollte das die „richtige“ Frage sein? Ausweislich der Schilderung des TE trifft es ja nicht zu, daß die 60h-Grenze überschritten würde. Zudem ist es wohl keine Entscheidung des AG, daß der AN seine Rufbereitschaft nicht machen soll, sondern irgendwelcher Wildwuchs von Absprachen untereinander.

Lars73:
Soweit die Umplanung nicht durch den Arbeitgeber erfolgt ist die Sache klar. Ansprüche für die nicht geleistete Rufbereitschaft bestehen nicht.

Soweit der Arbeitgeber die Anordnung der Rufbereitschaft widerruft muss man schauen ob dies zulässig ist. Bei zulässigen Widerruf der Rufbereitschaft werden grundsätzlich keine Ansprüche auf Ausgleich für die Rufbereitschaft entstehen. Für den Arbeitgeber dürfte das größte Problem sein, dass eine wirksame Anordnung der Rufbereitschaft für einen anderen Beschäftigten mit erheblichen Problemen verbunden ist.

WasDennNun:
Ob richtig oder falsch verrät dir gleich das Licht.

Um das ganze hier mal voran zu bringen stelle ich mal einige andere Fragen.
Was ist wenn ein Mitarbeiter am Samstag bereits 60 Stunden gearbeitet hat.
Darf er dann die Rufbereitschaft fortsetzen?
oder muss der AG die Rufbereitschaft beendigen?
Steht ihm dann für den Sonntag eine Entschädigung zu?

Wenn die Rufbereitschaft nicht beendet wird, dann bekommt er ja auch die Entschädigung, oder?
Wenn dann ein Dienst anfällt, dürfte er diesen ablehnen (wenn die. 60h überschritten wird) ?

Spid:
Die Rufbereitschaft an sich ist keine Arbeitszeit. Mithin ist für diese unerheblich, ob die Höchstarbeitszeit bereits erreicht ist. Eine Überschreitung wird nur durch tatsächliche Inanspruchnahme verursacht. Da der AG für die Einhaltung des ArbZG verantwortlich ist, ist es an ihm, eine solche effektiv zu verhindern.

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